Münster Nullrunden für Beamte heute vor Verfassungsgericht

Münster · In Münster verhandelt der Verfassungsgerichtshof heute über ein Gesetz der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014. Was sich nach Bürokratie anhört, ist ein von der rot-grünen Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) gewollter Sparbeitrag dieser Berufsgruppen zum Landeshaushalt. Ob der mit der Verfassung im Einklang steht, klärt das Gericht.

92 Landtagsabgeordnete der Oppositionsparteien CDU, FDP und Piraten hatten sich an Münster gewandt. Im Öffentlichen Dienst wurden die Bezüge für Arbeitnehmer 2013 um 2,65 und 2014 um 2,95 Prozent angehoben. Das umstrittene Gesetz sieht für Richter, Beamte, Lehrer und Staatsanwälte eine gestaffelte Anpassung vor. Alle 5400 Richter und Staatsanwälte in NRW müssen sich mit Nullrunden für die beiden Jahre begnügen.

Bei Polizisten und Lehrern gilt in den unteren Tarifgruppen bis A10 die Regelung des öffentlichen Dienstes. Die Beamten im Bereich A11 und A12 erhalten ein Prozent mehr, alle darüber müssen mit Nullrunden leben. Eingespart hat das Land damit laut Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) rund 1,3 Milliarden Euro. Der Deutsche Beamten-Bund wertet das Gesetz als verfassungswidrig.

(dpa)
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