Corona-Pandemie NRW untersagt Testverweigerern Zutritt zu Heimen

Düsseldorf · Ein Gericht gibt einem Pflegeheim recht, das keine Menschen einlassen möchte, die einen Schnelltest verweigern. Die Landesregierung reagiert und untersagt landesweit Testgegnern den Zugang zu den Einrichtungen.

 Ein DRK-Helfer führt in einer Teststation einen Corona-Schnelltest durch.

Ein DRK-Helfer führt in einer Teststation einen Corona-Schnelltest durch.

Foto: dpa/Marijan Murat

An den Feiertagen werden zahlreiche Familien ihre Angehörigen in den Pflegeheimen besuchen wollen. In Corona-Zeiten ein extrem hohes Risiko. Dazu noch ein unkalkulierbares, wenn sich die Besucher weigern, einen Schnelltest zu machen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Mittwoch dem Eilantrag eines Pflegeheims aus Würselen gegen die ursprünglich vom Land erlassene Regelung stattgegeben, wonach Besucher nicht grundsätzlich abgewiesen werden durften, wenn sie einen Schnelltest ablehnen. Das Gericht wog dabei die Rechte des betroffenen Heimbewohners, der aufgrund des verweigerten Schnelltests keinen Besuch bekommen kann, gegen die Rechte der anderen Bewohner auf Leben und körperliche Unversehrtheit ab – und kam zu dem Schluss, dass ein Besuchsverbot im Einzelfall zumutbar sei. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum die Regelung es Heimbetreibern erlaube, Besucher abzuweisen, wenn sie ein Kurzscreening etwa auf Erkältungssymptome und Kontakte zu Infizierten verweigerten, dasselbe aber bei Ablehnung des deutlich sichereren Schnelltests nicht möglich sei. Noch am Mittwochabend teilte daraufhin etwa die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach, die sieben Heime mit rund 650 Bewohnern betreibt, mit, dass Besuche ab Heiligabend nur noch nach einem Schnelltest möglich seien.

Eine Sprecherin von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte unserer Redaktion, die Allgemeinverfügungen Pflege und Eingliederungshilfe würden mit Wirkung vom Donnerstag dahingehend geändert, dass Besucher die angebotene Schnelltests (PoC-Test) ablehnten, der Zutritt zu verweigern sei. „Dies gilt nicht, wenn medizinischen Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung dieser Testung entgegenstehen oder nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine PoC-Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist“, so die Sprecherin.

Zuvor hatte es massive Kritik an der Landesregierung gegeben. Die Verfügung vom 21. Dezember, die den Besucher den Zutritt gestattete, auch wenn sie eine Testung ablehnten, bezeichnete beispielsweise Michael Wessel, der in Wuppertal mehrere Demenz-Wohngemeinschaften und Einrichtungen für junge, schwerbehinderte Menschen betreibt, als „ein faules Weihnachtsgeschenk“. Bei den Senioren und Pflegebedürftigen handele es sich doch genau um die Gruppen, die wir besonders schützen müssten. Wenn es auch nur einen Corona-Fall in einer Einrichtung gebe, müsste das komplette Haus zugemacht werden. „Und genau das sollte doch nie wieder passieren, es würde zur Isolation der Menschen führen, die wir nach den Erfahrungen im Frühjahr eigentlich nicht mehr haben wollten“, sagt Wessel.

In der vergangenen Woche hatte NRW-Gesundheitsminister Laumann die Leiter von Pflege- und Altenheimen eindringlich davor gewarnt, Besucher aus Infektionsschutzgründen auszusperren. „Es gibt keinen Heimleiter in Nordrhein-Westfalen, der sein Heim dicht machen kann.“ Er werde „die Besuchsmöglichkeit in den Heimen durchsetzen“, hatte er angekündigt. NRW investiere 13,8 Millionen Euro, damit über Weihnachten genügend Personal in Altenheimen für Corona-Schnelltests zur Verfügung stehe, sagte Laumann am Mittwoch.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste hatte daraufhin seine Mitglieder in einem Rundschreiben darin bestärkt, sich an einem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 13. Dezember zu orientieren, wonach Besucher nur noch mit einem „Negativtest“ in Pflegeheime kommen sollen. „Besuche sind grundsätzlich als wichtiger Aspekt der Teilhabe auch in Pandemiezeiten zu ermöglichen und notwendig, das steht außer Frage und das bestreitet niemand“, heißt es in dem Schreiben. „Sie müssen aber so sicher wie möglich erfolgen, und das kann in der aktuellen Situation mit einem Negativtest am besten gelingen.“

Der Caritasverband Düsseldorf hat ohnehin auf die Vernunft der Angehörigen gesetzt. „Nach unseren Erfahrungen zeigen sich die Besucher unserer Altenzentren äußerst kooperativ, sie möchten ihre Angehörigen nicht gefährden und stimmen einem Schnelltest in der Regel zu“, sagt Sprecherin Stephanie Agethen.

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