Düsseldorf NRW bezahlt für Wolfsschäden

Düsseldorf · Umweltminister Johannes Remmel erlässt neue "Förderrichtlinien Wolf".

Der Wolf kehrt in sein ehemaliges Verbreitungsgebiet zurück: Allein im vergangenen Jahr wurde in Nordrhein-Westfalen acht Mal ein Wolf nachgewiesen. Angesiedelt haben sich die Wölfe bei uns aber noch nicht, sondern es handelt sich um durchziehende Einzeltiere. Gleichwohl bereitet sich das NRW-Umweltministerium auf die dauerhafte Rückkehr der Wölfe vor - und auf den Umgang mit den von ihnen versuchten Schäden. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat hierzu jetzt die "Förderrichtlinien Wolf" erlassen, die ein "Beitrag zu einem konfliktarmen Nebeneinander von Mensch und Wolf in Nordrhein-Westfalen leisten" sollen.

Dabei geht es um Vorbeugung und Entschädigung. Profitieren sollen davon vor allem die Halter von Schafen und Ziegen, deren Tiere von einem Wolf verletzt oder getötet wurden. Das Land fördert aber auch den Herdenschutz. Unter anderem werden die Verbesserung und Neuanschaffung von Elektro-Schutzzäunen sowie der Kauf und die Ausbildung von Herdenschutzhunden zu 80 Prozent bezuschusst. Vorrangig werde die Förderung in sogenannten Wolfsgebieten erfolgen, heißt es in den Richtlinien. Diese Gebiete würden dann ausgewiesen, wenn sich der Wolf dort dauerhaft angesiedelt hat. Eine Entschädigung sei aber auch ohne ausgewiesenes Wolfsgebiet in ganz NRW möglich. Demgegenüber könne die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen nur nach vorheriger Deklarierung eines Wolfsgebietes erfolgen.

Wie aus der Antwort des Umweltministers auf eine Anfrage des CDU-Politikers Hubertus Fehring hervorgeht, erstattet das Land auch die Kosten für einen Tierarzt bei einer Behandlung oder Einschläferung verletzter Tiere einschließlich der Kosten für Medikamente. Entschädigung gibt es auch für die Ausgaben der Tierkörperbeseitigung und für die Laboruntersuchungen.

(hüw)
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