Düsseldorf NRW begrenzt Sonntagsöffnung der Geschäfte

Düsseldorf · Heute will die rot-grüne Mehrheit im Düsseldorfer Landtag das neue Ladenöffnungsgesetz beschließen. Die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage in einer Stadt soll auf maximal 13 pro Jahr begrenzt werden. Der Sonntagsschutz beginnt bereits am Samstag um 22 Uhr. Blumengeschäfte und Bäcker werden künftig wieder an den ersten – und nicht erst an den zweiten Feiertagen – zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten öffnen können. Dietmar Brockes, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP, kritisierte die Novelle. Kleine Stadtteile hätten kaum eine Chance, sich mit einem eigenen offenen Adventssonntag und einem speziellen örtlichen Weihnachtsmarkt gegenüber in der Innenstadt zu profilieren. Kleinere Stadtteilen und Bezirke würden auch in der Adventszeit gezwungen, verkaufsoffene Sonntage zusammen mit den Stadtzentren durchzuführen. "Das gefährdet unsere Stadtteile völlig unnötig", beklagte Brockes.

Daniela Scheckenburger, Wirtschaftsexpertin der Grünen, wies die Vorwürfe zurück. Jede Kommune könne selbst bestimmen, wann und wo die Läden ausnahmsweise öffnen dürften. Thomas Eiskirch, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD, erklärte, Rot-Grün korrigiere mit dem Gesetzentwurf auf die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Bei den Grünen hatte es den Plan gegeben, die Ladenöffnung auch an Wochentagen auf 22 Uhr zu begrenzen. Diese Position konnte sich aber nicht durchsetzen.

(gmv)
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