Eislaufen Monheim wartet auf Entscheidung des Gerichts

Monheim · Das Landesgesundheitsministerium habe der Bezirksregierung in Düsseldorf mitgeteilt, es wolle die Monheimer Eislaufbahn vor dem Rathaus über den Kreis Mettmann für unzulässig erklären und schließen lassen, teilt die Stadt mit.

 Eröffnung der Eisbahn in Monheim.

Eröffnung der Eisbahn in Monheim.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Bürgermeister Daniel Zimmermann hatte zuvor als Kompromiss vorgeschlagen, dass dort nur noch Familien aus einem Haushalt oder zwei Kinder aus zwei Haushalten Schlittschuh laufen könnten. Im Kern gehe es immer noch um die Frage, ob die Eislaufbahn als Freizeiteinrichtung oder als Spielplatz zu werten sei. Die Stadt habe das zuständige Verwaltungsgericht in Düsseldorf angerufen und erhofft sich von dort bis Mitte der nächsten Woche eine Entscheidung. Diese Klage gegen eine Schließungsanweisung des Kreises habe aufschiebende Wirkung. Eine neue Anweisung gebe es bislang nicht. Die Stadt bleibe dabei, nur Familien, die in einem Haushalt lebten, oder maximal zwei Kinder aus zwei Haushalten gemeinsam auf das Eis zu lassen. Bürgermeister Zimmermann sagt: Monheim sehe es anders, als das Land und der Kreis. Man sei „absolut davon überzeugt, hier alles richtig gemacht und alle Regeln eingehalten zu haben“. Außerhalb des Schulsports seien seit Freitag nur noch Menschen aus einem Haushalt gemeinsam auf dem Eis. „Wir gehen davon aus, dass das rechtlich zulässig ist und erhoffen uns dafür jetzt auch vom Gericht dafür die Bestätigung.“

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