Duisburg Feuerwehrmann scheitert mit Loveparade-Klage

Duisburg · Das Landgericht Duisburg hat gestern die erste Zivilklage zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe zurückgewiesen. Die zuständige achte Zivilkammer gestand einem Feuerwehrmann für seinen Einsatz während der Tragödie vor fünf Jahren keine Entschädigung zu. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, dass so ein Einsatz mit seelisch belastenden Situationen zu seinem Berufsrisiko gehöre.

Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe
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Loveparade in Duisburg: Fünf Jahre nach der Katastrophe

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Foto: dpa, rwe fg kno

Der 53-jährige Feuerwehrmann hatte vom Veranstalter der Loveparade und dem Land Nordrhein-Westfalen mehr als 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt. Durch seinen Rettungseinsatz auf der Loveparade hatte er nach eigenen Angaben eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Bei dem Technofestival waren am 24. Juli 2010 infolge einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen und mehr als 600 verletzt worden. Viele der Opfer leiden noch heute unter den Folgen.

Nach der abgewiesenen Zivilklage sind noch sieben weitere solcher Fälle am Duisburger Landgericht anhängig. Der Düsseldorfer Opferanwalt Julius Reiter kritisiert diese Verfahren. "Der Schadensersatzprozess zeichnet ein völlig falsches Bild der Interessen der Opfer", sagte Reiter, der im Strafverfahren rund 100 Geschädigte des Loveparade-Unglücks vertritt. "Es ist verantwortungslos, eine Klage derart öffentlichkeitswirksam zu führen", betonte Reiter. "In der Öffentlichkeit entsteht auf diese Weise ein falsches Bild vom eigentlichen Schwerpunkt des Verfahrens: Die Aufklärung der Verfehlungen, die zu diesem tragischen Unglück geführt haben", erklärte Reiter weiter.

(RP)
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