Krefeld Loveparade – Abfindung für gekündigtes Opfer

Krefeld · Im Streit um die Kündigung einer nach der Loveparade-Katastrophe psychisch erkrankten Frau aus Kevelaer wegen Arbeitsunfähigkeit könnte es zu einer Einigung mit dem Arbeitgeber kommen. Bei einem Schlichtungstermin am Arbeitsgericht Krefeld verständigten sich die beiden Rechtsanwälte mit dem Gericht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 3700 Euro.

Die 27-Jährige hatte seit 2007 in der Qualitätskontrolle eines Handelsunternehmens gearbeitet. Als es bei der Loveparade im vergangenen Juli zu einer Massenpanik kam, stand die junge Frau in der Nähe der Treppe, an der mehrere Menschen zu Tode kamen. Während sie körperlich unversehrt blieb, hatte die Frau mit den psychischen Folgen zu kämpfen. Den Versuch, wieder arbeiten zu gehen, brach die 27-Jährige bereits nach einem Tag ab. Danach wurde sie stationär im Krankenhaus behandelt. Im Februar kündigte das Unternehmen der Frau wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zum 31. März dieses Jahres. Sollte eine der beiden Streitparteien mit dem Schlichtungsversuch nicht einverstanden sein, kommt es vor dem Arbeitsgericht zu einem Kammertermin.

(RP)
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