Mönchengladbach Leos Mutter erhält Bewährungsstrafe

Mönchengladbach · Lebenslang für den Vater, Bewährung für die Mutter - so endete der Prozess im Fall des gequälten, misshandelten und schließlich ermordeten Babys Leo, das nur 19 Tage alt werden durfte. Die Urteile lösten verschiedene Reaktionen aus.

Es war ein spektakulärer Prozess. Nicht weil es schwierig war, die unfassbaren Taten zu beweisen. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Sondern wegen der Vorwürfe, die der Mutter und vor allem dem Vater des kleinen Leos zur Last gelegt wurden. Solche "unfassbaren, barbarischen" Anklagepunkte hatte auch der erfahrene Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Lothar Beckers, zuvor noch nie gehört: "Wir haben Sachen erlebt, die einen erschüttert zurücklassen."

In Mönchengladbach wird der Name "Leo" wohl immer mit Misshandlungen und Mord, Entsetzen und tiefer Trauer verbunden bleiben. Kaum war der Säugling - am 2. Oktober 2015 gesund und munter in einem Mönchengladbacher Krankenhaus geboren - mit seiner Mutter nach Hause gekommen, da begann auch schon sein Martyrium. Schnell stellte der Vater fest, dass er mit dem "Wunschkind" überfordert war. "Er war eifersüchtig auf das neue Familienmitglied, das bei seiner Frau die neue Nummer eins einnahm", sagte der Richter. Im Angeklagten habe sich Wut angestaut, die er an dem Baby ausließ. Auszugsweise schilderte Lothar Beckers gestern noch einmal im Gerichtssaal, was der Vater seinem kleinen Sohn antat: Er schlug ihm mehrfach ins Gesicht, drückte ihm die Daumen fest in den Bauch, stieß ihm die Trinkflasche tief in den Mund...

In der Nacht zum 21. Oktober entschloss sich der 26-Jährige, der von einem Gutachter als "selbstverliebt, selbstsüchtig und empathiearm" beschrieben wird, das Baby zu töten. Er schüttelte es heftig, schlug es mehrfach mit dem Kopf auf den Tisch und missbrauchte es sexuell. Über zwei Stunden zogen sich die Quälereien hin. "Das körperliche Machtgefühl hat den Angeklagten erregt, und das hat er an dem tot geweihten Säugling ausgelebt", so der Vorsitzende Richter. Wegen Mordes, schweren sexuellen Missbrauchs und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilte die Kammer den 26-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe. Weil die Richter außerdem noch die besondere Schwere der Schuld feststellten, wird der Mann auch bei guter Führung nach 15 Jahren nicht aus dem Gefängnis entlassen werden können.

Das Urteil gegen den Vater wurde gestern im vollbesetzten Zuschauerraum des Gerichtssaals schweigend aufgenommen. Nicht so die Verkündung der Strafe gegen die Mutter, die sich gestern auf der Anklagebank eine Zeitschrift mit dem Titel "Frau und Mutter" vor das Gesicht hielt, um sich vor Fotografen zu schützen. Die 25-Jährige soll in der Todesnacht des Babys die Schreie ihres Kindes gehört, sich dennoch schlafend gestellt haben. Staatsanwältin Jane Wolf hatte "wegen Totschlags durch Unterlassung" siebeneinhalb Jahre Haft für sie gefordert. Die Kammer blieb mit ihrem Urteil jedoch weit darunter. Als der Vorsitzende Richter für die Mutter "zwei Jahre auf Bewährung" verkündete, brachen einige Zuschauer in Tränen aus, von anderen gab es einen Aufschrei des Entsetzens.

Weshalb die Mutter schließlich nicht wegen Totschlags, sondern wegen Misshandlung durch Unterlassung verurteilt wurde, begründete Beckers so: "Musste die Angeklagte damit rechnen, dass Leo in der Nacht getötet wird? Das haben wir nicht feststellen können." Die Mutter habe die Schreie sicherlich gehört. In der Nacht habe es aber auch Phasen gegeben, in denen das Baby, geschwächt von den Attacken des Vaters, ruhig war. Richter Beckers; "Die Angeklagte ist liegengeblieben, weil sie ihrem Mann das Gefühl geben wollte, dass sie ihm vertraut." Ja, als Mutter hätte sie eine Fürsorgepflicht gehabt. Und ja, sie hätte durch ein frühes Einschreiten den Tod des Babys verhindern können. Dennoch sei nicht nachzuweisen, dass die Mutter von der Tötungsabsicht ihres Mannes wusste. So wurde gestern der Haftbefehl gegen die Mutter aufgehoben.

(RP)
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