Viersen Lebenslänglich im Fall Luca

Viersen · Laut Gericht hat der Stiefvater den Fünfjährigen in Viersen getötet.

Was genau in der Nacht zum 23. Oktober 2016 im Kinderzimmer des fünf Jahre alten Luca in Viersen geschehen ist, hat der Prozess am Landgericht Mönchengladbach nicht aufdecken können. Dennoch sieht es die Siebte große Strafkammer als erwiesen an, dass dessen Stiefvater Martin S. den Jungen grausam misshandelt und getötet hat. Gestern verkündete der Vorsitzende Richter das Urteil: Martin S. erwartet eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Die Mutter des getöteten Kindes soll für zwei Jahre und acht Monate in Haft - wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. "Sie hat in der Erziehung gründlich versagt", begründete der Richter.

Indizien, aber auch die Ergebnisse einer rechtsmedizinischen Untersuchung der Leiche hatten die Kammer zu ihrem Urteil am sechsten Prozesstag geführt. Lucas Körper wies äußere und innere Verletzungen auf, darunter eine Hirnblutung. "Am Ende war wohl die Anwendung von stumpfer Gewalt gegen den Hals führend", sagte der Richter. Luca sei also erwürgt worden. Als Täter waren nur Martin S. und Amanda Z. in Frage gekommen. Die Mutter habe kein Motiv. In diesem Fall sei ein wehrloses, schutzloses Kind "aus einem extrem nichtigen Anlass" getötet worden, ergänzte er. Deshalb habe sich die Kammer auf Absatz 2, Paragraf 212 im Strafgesetzbuch berufen - dieser besagt, dass in besonders schweren Fällen Totschlag mit lebenslanger Haft bestraft werden kann.

Sadistischen Lustgewinn, Eifersucht und Wut zählte der Richter als mögliche Beweggründe des Täters auf. Ein weiteres Indiz dafür, dass der Stiefvater die Tat begangen hat: "Martin S. hat Luca vorher schon erheblich verletzt und ihm Gewalt angetan." Das Jugendamt war eingeschaltet. Martin S. habe den Jungen im Januar 2016 "durch Schläge und erhebliches Zupacken" verletzt, im April 2016 mit der Flamme eines Feuerzeugs am Rücken verbrannt, sagte der Richter. Auch deswegen war der 27-Jährige angeklagt, die Kammer verurteilte ihn zusätzlich zu neun Monaten Freiheitsstrafe für die erste und zwei Jahren Freiheitsstrafe für die zweite Tat. Sein Verteidiger kündigte Revision an.

(RP)
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