Urteil Lebenslänglich für Eltern nach Facebook-Mord

Aachen/Eschweiler · Für die gemeinschaftliche Ermordung eines unschuldigen Mannes, der im Internet Kontakt zu ihrer zwölfjährigen Tochter aufgenommen hatte, sind deren Eltern (39 und 31 Jahre) sowie ein Helfer (26) zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

 Der Prozess findet in Aachen statt.

Der Prozess findet in Aachen statt.

Foto: dpa, mb mhe vfd

Sie hätten einen völlig falschen Verdacht gehabt, stellten die Richter am Aachener Landgericht bei der Urteilsverkündung fest. Die Eltern hätten dem ihnen unbekannten 29-Jährigen unterstellt, dass er ein Pädophiler sei und bei einem früheren Kontakt über Facebook Nacktfotos ihrer Tochter erschlichen habe. Daraufhin lockten sie den Mann nach Ansicht des Gerichts mit Hilfe einer Bekannten in einen Hinterhalt, um ihn dort zu töten. Der Vater erstach den jungen Mann mit einem Bajonettmesser.

Bei dem 39-Jährigen, der zugegeben hatte, den 29-jährigen am 14. August 2015 erstochen zu haben, stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann er nicht schon nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen.

Das Gericht folgte bezüglich der drei Haupttäter dem Antrag der Aachener Staatsanwaltschaft. Allerdings räumte der Vorsitzende Richter Arno Bormann ein, dass das Gericht sein Urteil im Wesentlichen auf Indizien stütze, weil viele Fragen während der 16 Verhandlungstage offen geblieben seien. Dennoch ist das Gericht "überzeugt, genügend Material gesammelt zu haben, um den gemeinschaftlichen Mord begründen zu können", sagte Bormann.

Die damals zwölf Jahre alte Tochter, die sich bei Facebook als 22-Jährige ausgab, hatte einem bis heute Unbekannten über Facebook wohl ein Nacktfoto von sich geschickt. Als ein anderer Mann einige Monate später Kontakt mit ihr über Facebook aufnahm, glaubten die Eltern, es handele sich um den Empfänger des Fotos. Gemeinsam mit einem 26-Jährigen aus Würselen ermordeten sie laut Gericht einen Unschuldigen. Vorher hätten sie reichlich Alkohol und Drogen konsumiert.

Die Mitangeklagte, eine achtfache Mutter aus Stolberg, wurde wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte als Lockvogel fungiert. Ein 42-Jähriger aus Eschweiler wurde freigesprochen, er hatte während der Tat auf die Kinder des Elternpaares aufgepasst.

(RP)
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