Düsseldorf Landesregierung schafft anonyme Bewerbungen ab

Düsseldorf · Die schwarz-gelbe Regierung in NRW will die Möglichkeit anonymer Bewerbungen auf Landesstellen abschaffen. "Die anonymisierte Bewerbung in der Landesverwaltung war von Anfang an Murks", sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Serap Güler (CDU), unserer Redaktion. Es sei der falsche Ansatz, von Menschen zu verlangen, dass sie ihre Einwanderungsgeschichte, ihr Geschlecht oder ihre Behinderung verbergen, um einen Job im öffentlichen Dienst zu bekommen.

Zudem sei es ja gerade das Ziel, mehr Menschen mit Einwanderungsgeschichte für die Verwaltung zu gewinnen. "Deshalb werden wir dieses Verfahren einstellen." Im Wettbewerb um die besten Köpfe und bei der Bekämpfung des drohenden Fachkräftemangels werde die neue Landesregierung andere bewährte Verfahren einsetzen.

Ziel anonymer Bewerbungen ist es, unterrepräsentierten Gruppen in Bewerbungsverfahren eine faire Chance zu geben. Wissenschaftlichen Studien zufolge ist es sehr schwer, bei der Auswahl von Kandidaten Vorurteile auszublenden. Laut einer aktuellen Untersuchung von "Spiegel" und Bayerischem Rundfunk gilt dies auch für die Wohnungssuche. Ausländer hatten es demzufolge deutlich schwerer, in deutschen Großstädten eine Wohnung zu finden.

In dem anonymisierten Verfahren der bisherigen Landesregierung wurden Merkmale wie Alter, Geschlecht oder Nationalität in Bewerbungen um Stellen in den Ministerien von einer neutralen Person unkenntlich gemacht. Diese Person war in die darauffolgenden Bewerberauswahl nicht eingebunden. Die Auswahl erfolgte nur aufgrund von Qualifikationen.

Im schwarz-gelben Koalitonsvertrag heißt es, anonymisierte Bewerbungen hätten sich in der Landesverwaltung nicht bewährt. Dem widersprechen jedoch die Erfahrungen unter Rot-Grün. Ein Zwischenbericht, den die damalige Regierung im Mai 2015 verfasst hatte, kommt zu dem Ergebnis, dass die Verfahren einen Beitrag zur Herstellung von Chancengleichheit zwischen Bewerbern leisten können. Anonymisierte Bewerbungen seien geeignet, "mögliche Diskriminierungen im Bewerbungsprozess zu reduzieren". Zudem hielten Personalverantwortliche sie für gut realisierbar. Und sie trügen dem Prinzip der Bestenauslese ebenso Rechnung wie andere Verfahren. Nur vereinzelt gab es in den Ministerien Kritik am Verfahren. So wurde die Auswahl aufgrund bloßer Fakten ohne "persönliche Note" als ungewohnt empfunden. In einem Ressort wurde ein Mehraufwand kritisiert. Für eine abschließende Bewertung allerdings war es dem Bericht der Vorgängerregierung zufolge noch zu früh.

(kib)
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