Neue Ungereimtheiten Zweifel an Gutachten-Vergabe zur Räumung des Hambacher Forsts

Exklusiv | Düsseldorf · Das Gutachten, auf das sich die Landesregierung zur Räumung des Forsts stützte, wurde ohne Ausschreibung an die Rechtsanwaltskanzlei Baumeister vergeben. Im NRW-Innenministerium gab es internen Akten zufolge Widerstand dagegen.

 Ein Umweltaktivist sitzt am 13. September 2018 auf einem Hochsitz im Hambacher Forst.

Ein Umweltaktivist sitzt am 13. September 2018 auf einem Hochsitz im Hambacher Forst.

Foto: dpa/Christoph Reichwein

Über die Vergabe des Gutachtens zur Räumung des Hambacher Forsts an die Kanzlei Baumeister hat es im NRW-Innenministerium zunächst unterschiedliche Auffassungen gegeben. Das geht aus internen Akten der Ministerien hervor, die unserer Redaktion in Kopie vorliegen. In einer handschriftlichen Gesprächsnotiz vom 5. Juli 2018 heißt es zur geplanten Vergabe des Gutachtens: „Das Regelverfahren ist eine freihändige Vergabe unter Aufforderung von mindestens drei Bietern.“ Das Referat 402 könne hierzu geeignete Kanzleien benennen. Und weiter: „Besondere Dringlichkeit ist nach erster Einschätzung nicht gegeben.“ Innen- und Bauministerium teilten dazu auf Anfrage mit, es handele sich hierbei um einen üblichen Austausch zwischen den an solchen Vorgängen beteiligten Stellen eines Ministeriums, nämlich der Beschaffungs- sowie der Vergabestelle.