Telefonaktion rund um Studium und Co. Was Abiturienten jetzt wissen müssen

Düsseldorf · Fünf Experten haben sich am Telefon den Leserfragen zum doppelten Abi-Jahrgang gestellt: Svenja Schulze, NRW-Wissenschaftsministerin, Hans-Peter Zils aus dem Wissenschaftsministerium, Franz Bosbach von der Uni Duisburg-Essen, Petra Hoffmann von der Bundesagentur für Arbeit und Günter Franke von der FH Düsseldorf. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

 Die Experten (v.l.): Hans-Peter Zils (Wissenschaftsministerium), Franz Bosbach (Uni Duisburg-Essen), Petra Hoffmann (Bundesagentur für Arbeit), Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Günter Franke (FH Düsseldorf).

Die Experten (v.l.): Hans-Peter Zils (Wissenschaftsministerium), Franz Bosbach (Uni Duisburg-Essen), Petra Hoffmann (Bundesagentur für Arbeit), Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Günter Franke (FH Düsseldorf).

Foto: Andreas Endermann

Wie hoch wird der Numerus clausus für ein Lehramtsstudium sein?

Antwort Das lässt sich erst sagen, wenn das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist. Die Hochschule legt nicht die NC-Werte für einzelne Fächer fest, sondern nur die Anzahl der Plätze. Numerus clausus bedeutet, dass die Zulassung für einen Studiengang beschränkt ist, weil es mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Diese Zulassungsbeschränkung ergibt sich in jedem Semester neu aus dem Notenspiegel der Studienplatzbewerber.

Bekommt mein Sohn mit einem Abi von 1,5 einen Studienplatz in Physik?

Antwort Ja. Physik zählt nicht zu den überlaufenen Studienfächern.

Ich weiß nicht, was ich studieren soll. Was kann ich tun?

Antwort Studieren Sie etwas, was Sie wirklich interessiert. Ein persönliches Gespräch in der Studienberatung hilft oft weiter. Ratsam ist auch, sich in eine Vorlesung zu setzen und Eindrücke zu sammeln. Am 27. Juni findet landesweit der lange Abend der Studienberatung statt. Dort können Sie sich Tipps geben lassen.

Nach welchen Kriterien werden NC-Studienplätze vergeben?

Antwort 20 Prozent der Plätze werden nur nach Note vergeben, 20 Prozent nur nach Wartezeit, die restlichen 60 Prozent nach Noten und möglicherweise nach zusätzlichen Kriterien — zum Beispiel Einzelnoten des Zeugnisses oder einer studiengangnahen Ausbildung. Die meisten Hochschulen haben aber keine zusätzlichen Kriterien eingeführt.

Ich habe meinen Wunsch-Studienplatz nicht erhalten, möchte das Fach aber unbedingt studieren. Was kann ich tun?

Antwort Die Wartezeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie eine Ausbildung beginnen, zählt dafür die Anzahl der Halbjahre ab Hochschulzugangsberechtigung. Das gilt aber nicht, wenn die Zeit durch ein Studium überbrückt wird. Diese Semester werden nicht gezählt.

Mein Sohn ist noch nicht volljährig. Ist das ein Problem in Bezug auf seine Rechtsfähigkeit?

Antwort Nein. Auf den Websites der Universitäten steht eine Generaleinwilligung zum Download bereit. Damit erklären die Eltern, dass ihr Kind voll handlungsfähig ist. Die Einwilligung muss auch zur Einschreibung vorgelegt werden.

Ich möchte Wirtschaftsinformatik studieren. Mache ich das an einer Uni oder an einer FH?

Antwort Ein Fachhochschulstudium ist für praxisaffinere Menschen ratsam. Dort gibt es in der Regel mehr praktische Lehranteile, eine gute technische Ausstattung und viele Verbindungen in die Praxis — schon während des Studiums.

Wo kann ich mich über das Freiwillige Soziale Jahr informieren?

Antwort Unter www.pro-fsj.de und www.freiwilligendienste-im-sport.de gibt es Informationen rund um das Freiwillige Soziale Jahr, auch im Ausland.

Mein Abi-Schnitt liegt wahrscheinlich bei etwa 2,3. Der Numerus clausus für mein Wunschfach BWL beträgt aber 1,3. Was soll ich tun?

Antwort Sie vergrößern Ihre Chancen, indem Sie sich an möglichst vielen Unis bewerben. Das geht bei den meisten online. Dann können Sie den Studiengang und die Uni aussuchen, die am ehesten Ihrem Wunsch entsprechen. Aber beachten Sie, dass auch ein Wechsel in einem höheren Fachsemester noch mit einem NC belegt sein kann.

Wo kann ich Fahrzeug- und Antriebstechnik studieren?

Antwort Studiengänge können Sie online auf www.studienwahl.de recherchieren.

Ich gehe zum Bundesfreiwilligendienst. Was passiert, wenn ich während der Zeit eine Studienplatz-Zusage bekomme?

Antwort Dann haben Sie den Platz an dieser Hochschule reserviert — bis zum zweiten Vergabefahren, das Ihrem Dienstende folgt. Das gilt ebenso für alle anderen Jugendfreiwilligendienste, zum Beispiel das Freiwillige Soziale Jahr.

Welche Bewerbungsfristen gelten?

Antwort Wenn der Studiengang nicht mit einem NC belegt ist, ist eine Bewerbung bis Vorlesungsbeginn möglich. Wenn es einen NC gibt, ist in Nordrhein-Westfalen die Bewerbungsfrist der 15. Juli.

Ich habe drei Kinder, bin alleinerziehend und selbstständig. Meine Tochter möchte Medizin studieren. Kann sie dafür Bafög bekommen?

Antwort Lassen Sie sich beraten — vor Ort an den Hochschulen gibt es Möglichkeiten. Hilfe gibt es auch online auf den Seiten der einzelnen Hochschulen oder des Studentenwerks. Man sollte auch im Auge behalten, dass Studienförderung über Stipendien möglich ist. Eine Übersicht bietet www.stipendienlotse.de.

Ich würde gern Bauingenieurwesen studieren. Wie sind die Aussichten, wenn ich fertig bin?

Antwort Das hängt auch davon ab, für welche Fachrichtung Sie sich entscheiden. Broschüren zu Arbeitsmarktchancen für Akademiker gibt es unter www.arbeitsagentur.de. Sie können dort auch jetzt schon in der Jobbörse nachschauen, wie der Stellenmarkt aussieht — das kann natürlich in fünf Jahren anders sein.

Muss ich persönlich zur Einschreibung erscheinen?

Antwort Das hängt von der Hochschule ab. Wenn Sie in Urlaub fahren, sollten Sie aber dafür Sorge tragen, dass jemand Ihre Post oder Ihre E-Mails liest — bis zum 5. August verschicken die Hochschulen die Zulassungsbescheide für NC-Fächer.

Jasmin Maus und Frank Vollmer fassten die Aktion zusammen.

(RP/das)
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