Zusätzliche Kameras an Brennpunkten Videoüberwachung spaltet Grüne in NRW

Düsseldorf · Die von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Ausweitung der Videoüberwachung führt zu Konflikten innerhalb der Grünen in NRW. Die Pläne, an kriminellen Brennpunkten künftig Videokameras aufzustellen, stoßen auf Widerspruch.

Chronik der Übergriffe in Köln: Die Ereignisse rund um die Silvesternacht
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Die Ereignisse rund um die Silvesternacht in Köln

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Foto: dpa/Markus Boehm

Die Aussage macht deutlich, wie schwierig es für die Grünen ist, nach den Silvester-Vorfällen beim Thema Innere Sicherheit der eigenen Parteilinie treu zu bleiben. So heißt es im Bundestagswahlprogramm eigentlich: "Die immer weiter ausufernde Videoüberwachung des öffentlichen Raums wollen wir zurückdrängen." Vor wenigen Tagen jedoch einigten sich die NRW-Regierungsparteien auf ein 15-Punkte-Paket zur Inneren Sicherheit, das unter anderem die Installation zusätzlicher Kameras an verschiedenen kriminellen Brennpunkten im Land vorsieht.

Zuvor hatte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) bei den Polizeibehörden im Land abgefragt, wo aus deren Sicht zusätzliche Videokameras angezeigt wären. Nach Informationen unserer Redaktion meldeten unter anderem Köln, Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Aachen, Wuppertal und Bochum Bedarf an. Ob in all diesen Städten künftig zusätzliche Kameras stehen werden, ist noch nicht klar. Über die Aufstellung entscheiden die Polizeipräsidenten, die Kommunen haben kein Mitspracherecht. Dennoch regt sich in den Grünen-Ratsfraktionen vor Ort Unmut.

"Mehr Videobeobachtung löst in Wuppertal kein Problem", sagte auch der Grünen-Fraktionschef in Wuppertal, Marc Schulz. Dies würde zu Einschränkungen der persönlichen Freiheit und zur Überwachung Unschuldiger führen. Schulz hat auch noch ein anderes Problem: Im jüngsten Kommunalwahlkampf sprach er sich klar gegen die Forderung nach mehr Videoüberwachung aus. Wuppertal zähle bundesweit zu den sichersten Städten, sagte er damals. Die Wähler könnten ihm nun womöglich die Kehrtwende seiner Partei übelnehmen.

Im Ernstfall ist spätestens binnen drei Minuten eine Streife vor Ort

Die grüne Landtagsfraktion in Düsseldorf hingegen begegnet kritischen Stimmen mit dem Hinweis, dass die Ausweitung der Videoüberwachung ohnehin nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich sei. "In unserem Polizeigesetz ist geregelt, dass Videobeobachtung nur an Kriminalitätsbrennpunkten, die tatsächlich nachgewiesen sind, eingesetzt werden darf", sagte jüngst die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Monika Düker. Zudem müssten Straftaten, die dort begangen werden, auch an den Ort gebunden sein, und es müsse eine Prognose über weitere Straftaten vorliegen.

Bisher sind entsprechende Kameras in NRW nur am Bolker Stern in Düsseldorf und in Mönchengladbach im Einsatz. Die Aufnahmen werden live von einem Polizeibeamten ausgewertet, im Ernstfall ist spätestens binnen drei Minuten eine Streife vor Ort. Und jedes Jahr muss laut Polizeigesetz überprüft werden, ob die Kameras wieder abgebaut werden müssen. Wie beispielsweise in Coesfeld, wo sich die Kleinkriminalität offenbar am Ende doch nicht als so gravierend erwies.

An der Basis viele vom Nutzen nicht überzeugt

An der grünen Basis sind viele vom Nutzen dennoch nicht überzeugt — selbst in den Großstädten des Ruhrgebiets nicht. "In Essen befürworten wir keine Videobeobachtung. Das ist unnötig — es gibt hier keine No-Go-Areas", meint die dortige Fraktionssprecherin der Grünen, Gönül Elence: "Richtig gemachte Polizeiarbeit ist zielführender." Mehr Kameras stünden immer auch für Eingriffe in die persönliche Freiheit.

Dass die Grünen einlenken und eine Ausweitung der Überwachung unterstützen würden, zeichnete sich nach den Kölner Vorfällen allerdings schnell ab. Schon wenige Tage nach Silvester bereitete der grüne Landtagsabgeordnete Oliver Keymis seine Parteifreunde laut Medienberichten auf die Kehrtwende vor: "Wir müssen unsere Positionen überdenken." Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen habe gute Erfahrungen mit der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen gemacht.

(RP)