Corona in NRW Verwirrung um Schülerausweise als Testzertifikate

Exklusiv | Düsseldorf · Schülerausweis als Testnachweis - das sieht die neue Coronaschutzverordnung des Landes vor, die am Freitag in Kraft tritt. Doch die Sache hat Tücken - und das Gesundheitsministerium bessert die Verordnung nun nach.

 Eine Schülerin beim Coronatest. Foto: nal von minden GmbH

Eine Schülerin beim Coronatest. Foto: nal von minden GmbH

Foto: obs/nal von minden GmbH

Am ersten Schultag nach den Sommerferien hat die ab Freitag gültige Coronaschutzverordnung beim Thema Schülerausweise Verwirrung gestiftet. In der Verordnung heißt es: „Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.“ Mit anderen Worten: Weil Schüler sowieso zweimal pro Woche getestet werden, können sie einfach einen Schülerausweis vorlegen, wenn sie Sport in Innenräumen treiben oder zum Friseur gehen wollen.