Notbremse und Ausgangssperren Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident kritisiert Merkel scharf

Düsseldorf · Die Bundes-Notbremse sei verfassungswidrig, sagt der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Zudem greift er Angela Merkel an und stellt ihr Verhältnis zum Rechtsstaat in Frage.

 Andreas Heusch ist der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.

Andreas Heusch ist der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)/Bauer, Hans-Jürgen (hjba)

Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die sogenannte Bundes-Notbremse und Bundeskanzlerin Merkel scharf kritisiert. „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sagte Andreas Heusch beim Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes. Merkel hatte am Dienstag im Gespräch mit Kulturschaffenden gesagt, dass das Bundesgesetz dafür sorgt, dass man für einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann – nicht mehr vor den einzelnen Verwaltungsgerichten. „Wir haben nicht mehr die unterschiedlichen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen“, sagte Merkel.

„Gerade in den letzten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt“, sagte dagegen Heusch. Man habe immer mit Augenmaß entschieden. „Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats“, so der Verwaltungspräsident.

Die Corona-Pandemie hatte das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr fest im Griff. „Mit der Pandemie waren völlig neue Rechtstfragen zu beantworten“, sagte Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Im Bereich des Infektionsschutzrechts sind beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Jahr 2020 275 Verfahren eingegangen, 208 Verfahren seien erledigt worden, die Verfahren wurden in vier Kammern bearbeitet.

Das zeige, dass die Arbeit des Gerichts funktioniert habe – trotz der Corona-Pandemie, so Haderlein. Auch sie kritisierte die Bundes-Notbremse: „Sie ist eine Beschneidung des Rechtsweges. Die Verfassungswidrigkeit springe ins Auge“,sagt Haderlein. Einmal verstoße sie gegen Artikel 2 Abstatz 1 des Grundgesetzes, gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Und sie sagt, man könne Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken. Sondern nur aufgrund eines Gesetzes. Das sei bei der Bundesnotbremse aber nicht geboten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort