Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Corona-Infektionen von Lehrerinnen gelten nicht als Dienstunfall

Düsseldorf · Zwei Lehrerinnen aus dem Kreis Wesel und eine Finanzbeamtin aus Remscheid hatten geklagt, dass ihre Covid-Erkrankungen als Berufskrankheit eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klagen abgewiesen hat. Noch ist offen, ob die Klägerinnen vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen.

Der Eingang des Verwaltungsgerichts in der Düsseldorfer Altstadt (Symbolbild).

Der Eingang des Verwaltungsgerichts in der Düsseldorfer Altstadt (Symbolbild).

Foto: dpa/Martin Gerten