Verfassungsklage gegen Rot-Grün Werden Männer in NRW diskriminiert?

Düsseldorf · Eine geplante Dienstrechtsreform der rot-grünen Landesregierung soll den Frauenanteil in Führungspositionen schneller als bisher erhöhen. Jetzt fordert die FDP-Landtagsfraktion eine Verfassungsklage: Männer würden durch das Gesetz benachteiligt, meinen die Liberalen.

Bevorzugung auch bei geringerer Eignung: Die FDP will gegen eine geplante Dienstrechtsreform vorgehen (Symbolbild)

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Vorgesehen ist, dass Frauen künftig sogar dann gegenüber Männern bevorzugt werden, wenn sie innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite schlechter qualifiziert sind. Bislang wurde die Bevorzugung von Frauen nur bei gleicher Qualifikation verlangt.

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel sagte: "Beamtenrecht und Leistungsprinzip werden auf den Kopf gestellt, wenn nun eine schlechter qualifizierte Frau einem besser qualifizierten Mann vorgezogen wird. Der Verfassungsgerichtshof muss diese ideologisch motivierte Männerdiskriminierung stoppen." Allerdings stellt die FDP-Fraktion nur neun Prozent der Abgeordneten im Landtag. Einer Verfassungsklage müssen sich mindestens 20 Prozent der Abgeordneten anschließen.

Auch die CDU zweifelt an der Verfassungskonformität der rot-grünen Gleichstellungspläne, hat aber noch nicht entschieden, ob sie dagegen klagen will. In einem Entschließungsantrag, den die CDU ebenfalls heute im Plenum einbringen will, steht zwar: "Der Verfassungsgrundsatz, nach Eignung, Leistung und Befähigung zu befördern, darf nicht ausgehöhlt werden." In Parteikreisen heißt es jedoch, NRW-CDU-Chef Armin Laschet wolle das Thema vor dem Landesparteitag am Wochenende nicht an die große Glocke hängen, weil er internen Gegenwind der Frauenunion fürchte. Ein CDU-Sprecher bestritt diesen Zusammenhang.

Offenbar wäre die Sorge auch unbegründet: Selbst die Chefin der Frauenvertretung des NRW-Beamtenbundes, Elke Stirken, warnt vor der "Rechtsunsicherheit" des rot-grünen Gesetzesentwurfes. Stefan Huster, Verfassungsrechtler der Ruhr-Universität in Bochum, sieht in dem Entwurf ebenfalls ein "hohes verfassungsrechtliches Risiko".

(RP)