Urteil Verbeamtete Lehrer haben Recht auf Streik

Düsseldorf (RPO). Verbeamtete Lehrer dürfen trotz eines geltenden Streikverbots für Beamte ohne disziplinarische Konsequenzen ihre Arbeit niederlegen.

 Verbeamtete Lehrer dürfen jetzt auch streiken - ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. des

Verbeamtete Lehrer dürfen jetzt auch streiken - ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. des

Foto: ddp, ddp

Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch in einem Disziplinarverfahren und verwies auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Richter gaben damit einer Lehrerin Recht, die wegen einer Streikteilnahme eine Geldbuße zahlen sollte und dagegen vorgegangen war.

In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass Lehrer nicht in beamtenrechtlichen Kernbereichen tätig seien. Dadurch gelte für sie kein Streikverbot und sie könnten für eine Teilnahme an einem Arbeitskampf nicht belangt werden.

Die Klägerin war gegen eine von der Kölner Bezirksregierung verhängte Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro vorgegangen. Die Summe war wegen der Teilnahme der verbeamteten Lehrerin an Warnstreiks während des Tarifkonflikts im öffentlichen Dienst 2009 angeordnet worden.

Die Bezirksregierung hatte der Frau wegen der Streikbeteiligung einen Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Pflichten vorgeworfen. Unterstützung erhielt die Klägerin von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

(DDP/csh)
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