Vertragsabschlüsse im Handyladen Politik und Verbraucherschützer in NRW fordern 14-tägiges Widerrufsrecht

Düsseldorf · Intransparente Verträge mit zu hohen Kosten - dagegen wollen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und das Verbraucherschutzministerium des Landes Kunden von Handyläden besser schützen.

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Foto: dpa-tmn/Crosscall

„Der Handel kommt in vielen Fällen seiner Informationspflicht nicht nach“, kritisierte Ministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf. Kunden hätten im Gewirr von Kosten, Extras und Tarifen vielfach keine Chance und stimmten in einer „Druck- und Überrumpelungssituation“ dem vorgelegten Vertrag zu - ohne ihn richtig zu verstehen, erklärte der Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldziniski.

Beide fordern ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wie es bei Haustürgeschäften und Abschlüssen im Internet bereits gilt. Denn wenn Kunden die tatsächlichen Vertragsbedingungen realisierten, bereuten viele ihre Unterschrift und bei 24 Monaten Mindestlaufzeit könne der Abschluss teuer werden. Heinen-Esser versprach, die Einführung eines Widerrufsrecht auch im stationären Handel rechtlich zu prüfen und dann bei der bundesweiten Konferenz aller Verbraucherschutzminister einzubringen.

Zudem treten bei jedem fünften Wechsel des Telekommunikationsanbieters einer Umfrage zufolge Probleme auf. 21 Prozent der Befragten, die in den vergangenen beiden Jahren einen neuen Anschluss beantragt hatten, berichteten von Fehlern der Anbieter, wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) mitteilte.

Knapp zwei Drittel von ihnen hatten demnach während des Wechsels länger als einen Tag keinen Anschluss, jeder Dritte berichtete von technischen Fehlern mit der neuen Leitung oder ausgefallenen Technikerterminen. Für die Umfrage wurden knapp 2000 Menschen befragt, darunter waren gut 700, die ihren Festnetz-Mobilfunk- oder Internetanbieter wechselten.

Kritisiert wurden Anbieter außerdem für mangelhaften Kundenservice oder für die Missachtung von Verträgen und Kündigungsmodalitäten. So konnten Verbraucher laut VZSH beispielsweise nach einem Umzug ihren neuen Anschluss nicht rechtzeitig nutzen - oder erhielten für den alten trotz Kündigung weiterhin Rechnungen.

Bis die Probleme behoben wurden, dauerte es der Untersuchung zufolge im Schnitt knapp drei Wochen. Tom Janneck von der VZSH nannte das am Mittwoch "völlig inakzeptabel". Es könne nicht sein, dass Verbraucher im Regen stehen gelassen würden und übermäßig lange auf eine vertraglich vereinbarte Leistung warten müssten.

Die Verbraucherschützer hoffen, dass der neue "Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation" Entschädigungen vereinfacht, wenn der technische Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag dauert oder wenn Techniker Termine nicht wahrnehmen. Bei einer entsprechenden Novelle des nationalen Telekommunikationsgesetzes müsse außerdem eine klare Sonderkündigungsfrist bei Wohnortwechsel verankert und sichergestellt werden, dass Verbraucher ihren neuen Anschluss unverzüglich nutzen könnten.

(felt/AFPdpa)
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