Verwaltungsgericht begründet Urteil AfD-Mitgliedschaft ist Grund für Waffenentzug

Düsseldorf · Anfang März haben die Düsseldorfer Verwaltungsrichter die Klage des NRW-Landtagsabgeordneten Zacharias Schalley zur Wiedererlangung seiner Waffenbesitzkarte abgelehnt. Jetzt liegt die Begründung vor.

Ein Mann hält in einem Waffengeschäft einen Revolver des Herstellers Smith & Wesson.

Ein Mann hält in einem Waffengeschäft einen Revolver des Herstellers Smith & Wesson.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
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