Verwaltungsgericht begründet Urteil AfD-Mitgliedschaft ist Grund für Waffenentzug
Düsseldorf · Anfang März haben die Düsseldorfer Verwaltungsrichter die Klage des NRW-Landtagsabgeordneten Zacharias Schalley zur Wiedererlangung seiner Waffenbesitzkarte abgelehnt. Jetzt liegt die Begründung vor.
Der Landtagsabgeordnete Zacharias Schalley (AfD) ist mit dem Versuch gescheitert, seine Waffenbesitzkarte für eine Smith & Wesson und eine Waffe des Herstellers DWM vor Gericht zurückzuerstreiten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf veröffentlichte jetzt die Begründung. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Schalley nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit verfüge. Begründet wird dies zum einen mit der Mitgliedschaft in der vom Bundesverfassungsschutz zum Verdachtsfall eingestuften AfD.
Aufgrund der Neufassung des Waffenrechts reiche „die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung beziehungsweise der entsprechende tatsachenbegründete Verdacht“ für eine Einstufung als unzuverlässig aus. Schalley war zudem in der Jungen Alternative, die ebenfalls ein Verdachtsfall ist. Auch leitete Schalley 2016 in Leverkusen die Gründungsversammlung des als erwiesen verfassungsfeindlichen Vereins Publicatio, der das als gesichert rechtsextremistisch geltende Arcadi-Magazin herausgibt. Dieses wiederum wirbt mit dem Logo „mit freundlicher Unterstützung von ,Ein Prozent.de‘“, einem Verein, der ebenfalls verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen soll und enge Verbindung zur Identitären Bewegung pflegt. Schalley habe „Ein Prozent“ durch Auftritte etwa in einem Podcast unterstützt. Der Kläger habe sich weder von Publicatio, noch von „Ein Prozent“ distanziert, obwohl ihm die Kammer ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben habe.
Es handelt sich um eine erstinstanzliche Entscheidung. Ein Sprecher der AfD-Fraktion teilte mit, die Entscheidung werde noch anwaltlich geprüft, „wir können daher noch keinen Kommentar oder eine Bewertung abgeben“. Es gibt durchaus Fälle, in denen die Richter zu anderen Urteilen kamen. So hatte erst kürzlich ein Magdeburger AfD-Stadtrat seine Waffenbesitzkarte erfolgreich zurückerstritten.