Düsseldorf NRW bleibt bei Präsenzunterricht

Düsseldorf · Anders als in Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es keine Pläne für frühere Weihnachtsferien oder eine Aussetzung der Präsenzpflicht. Ungeimpfte Lehrer müssen sich künftig unter Aufsicht von Kollegen testen lassen.

 Eine Schülerin der Klasse 5 einer Gesamtschule in Münster macht einen Schnelltest. Foto: Guido Kirchner/dpa

Eine Schülerin der Klasse 5 einer Gesamtschule in Münster macht einen Schnelltest. Foto: Guido Kirchner/dpa

Foto: dpa/Guido Kirchner

Trotz weiter steigender Infektionszahlen und einer anhaltenden Debatte über eine allgemeine Impfpflicht soll das Maskentragen im Klassenzimmer in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt bleiben. Ein Vorziehen der Weihnachtsferien oder Aussetzen der Präsenzpflicht wie in Sachsen-Anhalt oder Brandenburg seien ebenfalls nicht geplant, teilte das nordrhein-westfälische Schulministerium am Mittwoch auf Anfrage mit. „Auch nach den Herbstferien gibt es auf Grundlage der Ergebnisse der Umfrage an den Schulen keine Hinweise auf ein besonderes Infektionsgeschehen an den Schulen“, so das Ministerium.

Nach Schätzungen von Lehrerverbänden tragen in NRW über 90 Prozent der Schüler ungeachtet der Vorgabe des Ministeriums ihre Masken am Sitzplatz ohnehin freiwillig weiter. Sachsen-Anhalt und Brandenburg hatten neben dem Vorziehen der Ferien auch verfügt, dass die Präsenz in der Schule nicht mehr verpflichtend ist. Die Inzidenz in beiden Bundesländern liegt allerdings dem Robert-Koch-Institut zufolge bei über 600, in Nordrhein-Westfalen bei 250.

In einer Schulmail konkretisierte das Ministerium, wie die neue 3G-Regel in den Schulen Nordrhein-Westfalens umgesetzt wird. Darin heißt es, dass Ungeimpfte den Test unter Aufsicht von Lehrerkollegen durchführen können. Das Betreten des Schulgebäudes, um den Test zu machen, sei aber nicht immunisierten Lehrern ausdrücklich erlaubt. Den Anteil ungeimpfter Lehrer bezifferte das Ministerium auf zehn Prozent. Für Schüler hingegen ergeben sich durch die neuen Coronaregeln beim Testen keine Änderungen. Die Schulleitung muss alle Impf-, Genesungs- oder Testnachweise überprüfen, wobei die Testnachweise täglich zu kontrollieren seien.

Das Schulministerium stellte zugleich klar, dass die 3G-Regel auch für Klassen- oder Schulpflegschaftssitzungen gilt. Ungeimpfte Eltern müssen sich aber nicht vor Ort Testen, sie können einen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

(kib)
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