Polizeigewerkschaft meldet Zweifel an Tod von Syrer in Klever JVA-Zelle - Beamte unter Manipulationsverdacht

Düsseldorf · Im Herbst 2018 verbrannte der unschuldig inhaftierte Syrer Amad A. unter ungeklärten Umständen in seiner Zelle. Nun zeigen Recherchen des WDR: Dass er überhaupt in Haft war, könnte mit gezielter Manipulation zusammenhängen.

 Blick in die Justizvollzugsanstalt Kleve (Archivfoto).

Blick in die Justizvollzugsanstalt Kleve (Archivfoto).

Foto: Stade, Klaus-Dieter (kds)/Stade,Klaus-Dieter (kds)

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Michael Mertens, hält eine nachträgliche Manipulation von Daten im Fall des Syrers Amad A. grundsätzlich für ausgeschlossen. „Das halte ich für sehr abenteuerlich, allein wegen des großen technischen Aufwands“, sagte Mertens unserer Redaktion. Zudem stelle sich die Frage, welche Motivation dahinter stecken sollte. „Ich halte das aus polizeilicher Sicht für ausgeschlossen“, sagte Mertens.

Der Syrer Amad A. hatte monatelang zu Unrecht in der Justizvollzugsanstalt Kleve in Haft gesessen. Im Herbst 2018 war er dort unter ungeklärten Umständen verbrannt. Gemeinsamen Recherchen der WDR-Magazine „Monitor“ und „Westpol“ zufolge ist dabei eine gezielte Manipulation von Datensätzen nicht mehr auszuschließen, die dazu führte, dass Amad A. überhaupt in Haft saß. Der Syrer war mit einem in Hamburg lebenden Malier verwechselt worden, obwohl weder Name noch Geburtsdatum oder Hautfarbe übereinstimmten. Der Fall wird in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) im Landtag aufgearbeitet.

„Es steht der Verdacht im Raum, dass es eine nachträgliche Manipulation von Aliasnamen in den Datenbanken gab“, sagte der Abgeordnete Sven Wolf, Vertreter der SPD-Opposition im PUA, unserer Redaktion. Das bisherige Erklärungsmuster der Landesregierung, wonach handwerkliche Fehler ursächlich gewesen seien, wackele nun. Beim Justizministerium hieß es am Donnerstagmorgen: „Nach derzeitigem Stand scheint das Justizministerium von den aktuellen Vorwürfen nicht betroffen.“ Ein Sprecher verwies an das Innenministerium. Dort war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Der WDR beruft sich auf ein Schreiben des Landeskriminalamts Hamburg und auf Abfrageprotokolle aus der wichtigsten Datenbank der Polizei, Inpol. Demnach habe es am Tag der Verhaftung bei der Datenabfrage „keinen Treffer auf den Datensatz“ des per Haftbefehl gesuchten Maliers „geben dürfen“, weil es eine solche Datenverbindung zu diesem Zeitpunkt nicht gab. Auch das Bundeskriminalamt habe die Abfrageergebnisse zum Zeitpunkt der Verhaftung rekonstruiert. Auch hier finde sich keine Verbindung zwischen dem Syrer Amad A. und dem Malier. Dies habe auch eine Rekonstruktion der Abfrageergebnisse des Bundeskriminalamts ergeben. Vielmehr gehe aus den Ermittlungsakten hervor, dass der Aliasname „Amed Amed“ in den Datenbanken erst nachträglich dem Malier zugeordnet worden sei - drei Tage nach der Verhaftung von Amad A..

Wegen des Vorgangs rückt auch NRW-Innenminister Herbert Reul ins Blickfeld - und muss sich möglicher Kritik stellen. Im Fall Amad A. musste er schon einen schweren Fehler in seinem Verantwortungsbereich zugeben: Die Polizisten hätten es entgegen geltender Regeln versäumt, die Identität des 26-Jährigen näher zu überprüfen, gestand Reul im Oktober ein.

Grünen-Politiker Stefan Engstfeld forderte, dass Reul endlich Fakten schafft. „Derzeit gibt es nur vier denkbare Möglchkeiten: Entweder war die fehlerhafte Verhaftung polizeiliche Schlamperei, oder es gab eine technische Panne, oder die Verwechslung wurde im Nachhinein mit einer Datenmanipulation zu kaschieren versucht, oder die Verwechslung war keine Verwechslung und die Datenmanipulation sollte den Grund für die nicht berechtigte Inhaftierung liefern. Die letzten beiden Möglichkeiten wären Vorsatz“, sagte er unserer Redaktion.

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