Streitthema Frauenförderung NRW zahlt für benachteiligte Männer

Düsseldorf · Offiziell hält die Landesregierung ihre neuen Vorschriften zur Frauenförderung für unangreifbar und will sie zur Not bis zum Europäischen Gerichtshof verteidigen. Intern bietet sie rund 70 klagenden Beamten insgesamt 80.000 Euro an, wenn sie ihren Widerstand gegen das neue NRW-Dienstrecht aufgeben.

Das sagen Führungsfrauen aus den Sparkassen
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Foto: dpa

Seit Juli müssen in der Landesverwaltung Frauen auch dann bevorzugt befördert werden, wenn sie innerhalb einer bestimmten Bandbreite schlechter als konkurrierende Männer qualifiziert sind. Laut Landesregierung haben schon 75 betroffene Männer Rechtsmittel dagegen eingelegt. Allein in der NRW-Finanzverwaltung zogen nach dem Angebot der Landesregierung elf Betroffene ihre Klagen zurück.

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte: "Die Landesverwaltung betreibt insgesamt fünf Musterverfahren. In allen anderen Verfahren wird sich das Land einer Erledigungserklärung der Beamten anschließen. Das Land erklärt in diesen Fällen die Übernahme der Verfahrenskosten." Die genaue Höhe der Kosten hänge vom jeweiligen Streitwert ab. "Als Durchschnittswert pro Verfahren könnten für die Gerichtskosten rund 140 Euro und für die Anwaltskosten der Beamten rund 1000 Euro realistisch sein."

Zusätzlich sehen die Einigungen vor, dass die Behörden "unter Bezugnahme auf die vom Land geführten Musterverfahren bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage zur Frauenförderung vom Vollzug der angefochtenen Auswahlentscheidung absehen". Im Klartext: Die klagenden Beamten bekommen ihr Geld zurück, und die strittige Stelle wird nicht besetzt, bis die Gerichte das neue Dienstrecht in NRW abschließend gebilligt haben.

Danach sieht es derzeit aber nicht aus. In fünf Fällen haben Verwaltungsgerichte in Eilverfahren bereits entschieden, dass die Landesregierung ihr neues Dienstrecht vorerst ohnehin nicht anwenden darf. Gegenteilig hat bislang noch kein einziger Richter entschieden. Begründung: In dieser Einseitigkeit ist die neue Frauenförderung nicht verfassungskonform.

Die Landesregierung beruft sich auf den Artikel 3 des Grundgesetztes: "Der Staat fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Dafür will sie auch die Beförderung schlechter qualifizierter Frauen durchsetzen. Das aber widerspricht dem Grundgesetz-Artikel 33: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."

Die finanziellen Angebote an die Kläger rechtfertigt der Sprecher des Innenministeriums damit, dass das Land in diesen Fällen eine juristische Niederlage erwarten würde. Er drückt das nur sehr umständlich aus: "Diese Kostenfolge entspräche einer Kostentragung, wenn die Verfahren durch Beschluss beendet würden, und die Erklärung dient damit der Prozessökonomie."

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel vermutet hinter dem Bemühen der Landesregierung einen ganz anderen Grund: "Die freiwilligen Zahlungen sollen weitere Niederlagen vor Gericht wegkaufen."

(tor)
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