Gerichtsurteil und die Folgen Streit um Tattoos bei NRW-Polizisten

Düsseldorf · Das Land NRW will einen jungen Mann wegen seiner Tätowierungen nicht im Polizeidienst einstellen. Ist das noch zeitgemäß? Die Justizverwaltung akzeptiert die eingeritzten Motive, solange sie nicht verfassungsfeindlich sind.

 Beamte einer SEK-Einheit im Juni 2011 bei einem Einsatz am Universitätsklinikum Aachen. Die beiden Polizisten sind an den Armen tätowiert.

Beamte einer SEK-Einheit im Juni 2011 bei einem Einsatz am Universitätsklinikum Aachen. Die beiden Polizisten sind an den Armen tätowiert.

Foto: dpa, Ralf Roeger

Im Informationsschreiben der NRW-Polizei für eine Ausbildung im Staatsdienst steht auf Seite 33, dass Körperschmuck als Zeichen der Individualität bei Polizeivollzugsbeamten grundsätzlich nicht erwünscht sei. Auf zwei Seiten wird in der Broschüre unter Anlage 5 (Hinweise zur Bewertung von Körperschmuck) ausführlich geschildert, dass ein Eignungsmangel besteht, wenn der Bewerber ein Tattoo besitzt, das trotz Kleidung für jeden sichtbar ist. "Als Maßstab gilt die Sommeruniform der Polizei, also die mit kurzen Hemden", sagt ein Sprecher des Landesamtes, der Einstellungsbehörde für den Polizeidienst.

Doch diese Vorgabe an die Polizeirekruten dürfte eigentlich längst hinfällig sein. Bereits vor einem Jahr stellte das Aachener Verwaltungsgericht in einem Urteil (Az.1 L 277/12) klar, dass Bewerber mit großflächigen Tattoos nicht von einer Polizeiausbildung ausgeschlossen werden dürfen. Ein Aspirant für den gehobenen Polizeivollzugsdienst hatte auf Einstellung geklagt. Der junge Mann ist von den Schultern bis zu den Unterarmen fast vollständig tätowiert. Trotz des Urteils weigert sich das Land NRW, den Kläger einzustellen. Die Einstellungsbehörde argumentiert, dass seine Tattoos nicht mit der "Neutralität" eines Polizeibeamten zu vereinbaren wären.

Da das Land den Mann immer noch nicht eingestellt hat, drohte das Aachener Gericht der Einstellungsbehörde mit einem Zwangsgeld von 10.000 Euro. Ein Justizsprecher sagte zur Begründung, dass das Land ganz klar ein Urteil missachte und zur Umsetzung verpflichtet sei. Die Landesregierung hat das Oberverwaltungsgericht in Münster angerufen. Dort soll eine Grundsatzentscheidung gefällt werden. Das Innenministerium will sich unter Verweis auf das ausstehende Urteil der Münsteraner Richter nicht weiter zu dem Sachverhalt äußern. "Wir warten das Urteil ab. Den Termin für die Verhandlung kennen wir aber noch nicht", sagte ein Ministeriumssprecher.

Der Kläger hat sich einen Kampfhund, einen Totenkopf und ein Frauengesicht auf die Arme tätowieren lassen. Für das Verwaltungsgericht in Aachen sind dieses Motive kein Ausschlusskriterium für den Polizeidienst. "Der Mann könnte doch im Sommer ein längeres Hemd tragen", sagt ein Gerichtssprecher. Arnold Plickert, NRW-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, sieht das anders. Im Polizeidienst seien Tattoos kritisch, sagt er. "Die Schmerzgrenze ist erreicht, wenn sie sichtbar sind wie zum Beispiel am Unterarm, Hals und Gesicht", betont Plickert. Es käme aber auch auf die Motive und den Inhalt der Tätowierungen an. Sie dürfen weder gewaltverherrlichend sein noch sexistisch oder politisch eindeutig einer Partei zuzuordnen. "Das geht gar nicht. Das müsste sich aber eigentlich von selbst verstehen."

Einen ähnlichen Standpunkt vertritt Wilfried Albishausen, Landeschef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. "Tattoos wirken auf manche Menschen abschreckend", sagt er. "Besonders ältere Leute könnten sich irritiert fühlen, wenn sie Polizisten sehen oder ansprechen wollen, die großflächig tätowiert sind."

Auch in der Justizverwaltung (6000 unformierte Bedienstete in NRW) wird bei der Einstellung auf Tätowierungen geachtet. Bewerber, die rechtsradikale Symbole tragen, haben keine Chance, ebenso wie Träger von Spinnennetzen, die oft von Bandenmitgliedern zur Schau gestellt werden. Harmlose Tätowierungen werden dagegen mittlerweile nicht mehr beargwöhnt.

Kürzlich hatte der Fall eines Bediensteten der JVA-Willich für eine Klärung gesorgt. Der Mann hatte sich — zum Missfallen der Anstaltsleitung — die Namen seiner Kinder auf den Unterarm tätowieren lassen. Ein Sprecher von Justizminister Thomas Kutschaty erklärte, dies werde geduldet. Tätowierungen gehörten zur Jugendkultur, — und seien zum Beispiel auch im Profi-Fußball akzeptiert, hieß es.

(RP)
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