Zweifel an Aufklärungsquote NRW-Innenminister Reul trickst laut Experten bei Kriminalitätsstatistik

Düsseldorf · Innenminister Herbert Reul ist stolz auf seine Rekord-Aufklärungsquote: Nie zuvor seien in NRW so viele Straftaten aufgeklärt worden. Experten bezweifeln das. Aus ihrer Sicht wird die Aufklärungsquote mit untauglichen Methoden ermittelt. Aussagekraft: Null.

 NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagt, dass die Polizei mehr als die Hälfte aller Straftaten aufgeklärt hat. Davon kann aber keine Rede sein.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagt, dass die Polizei mehr als die Hälfte aller Straftaten aufgeklärt hat. Davon kann aber keine Rede sein.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Experten haben erhebliche Zweifel an der zentralen Erfolgsmeldung zur Kriminalitätsstatistik 2018, die NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. „Mehr als die Hälfte (53,7 Prozent) der Straftaten konnte von der Polizei aufgeklärt werden“, ließ Reul durch sein Ministerium verbreiten. Das sei ein Rekord in der Landesgeschichte. Reul selbst sagte: „Ein tolles Zeugnis für die 43.000 Polizistinnen und Polizisten im Land.“

Der Mülheimer Polizeiwissenschaftler Frank Kawelovski widerspricht: „Dass in NRW mehr als jede zweite Straftat gerichtsfest aufgeklärt worden sein soll, halte ich für ausgeschlossen.“ Auch Thomas Feltes, Kriminologe an der Ruhr Universität Bochum, gießt Wasser in den Wein: „Bei mehr als 70% der von der Polizei als aufgeklärt eingestuften Fälle wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt, zumeist weil sie die Beweise nicht für ausreichend erachtet.“

Sowohl Kawelovski als auch Feltes haben sich mehrfach wissenschaftlich mit der Aufklärungsquote beschäftigt, die ein wesentlicher Wert der polizeilichen Kriminalitätsstatistik ist. „Die Aufklärungsquoten sind in NRW, wie auch in anderen Bundesländern, massiven Verzerrungen ausgesetzt, die sie in ihrer Aussagekraft wertlos machen“, bilanziert Kawelovski. So werde der Begriff „Tataufklärung“ in vielen Fällen zur Verschönerung der Statistik sehr weit interpretiert. Oft würden der „Aufklärung“ nicht viel mehr als Mutmaßungen zugrunde liegen mit der Folge, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren aus Mangel an Beweisen sofort wieder einstellt – eben weil die Tat nicht aufgeklärt ist. In früheren empirischen Studien will Kawelovski zum Beispiel 30 Fälle nachgewiesen haben, die als geklärt in der Statistik auftauchten, ohne dass die Ermittlungsakten auch nur den geringsten Hinweis auf eine verdächtige Person enthielten.

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen stellte 2016 in einer bundesweiten Studie, bei der mehrere tausend Einbrüche untersucht wurden fest, dass die Beweislage bei „geklärten“ Fällen so schwach war, dass es lediglich in 2,6 Prozent der Fälle zu Verurteilungen kam. Feltes bringt den Forschungsstand so auf den Punkt: „Rechtspolitisch und kriminologisch ist die Aufklärungsquote nutzlos.“ Sie beschreibe, „was die Polizei als aufgeklärt definiert und nicht, wie viele Straftaten tatsächlich am Ende eines Strafverfahrens aufgeklärt sind.“

Die Strafverfolgungsstatistik der Justiz gibt Auskunft darüber, was aus den von der Polizei weitergereichten Fällen wurde. Die jüngsten Zahlen sind von 2016. Für dieses Jahr weist die NRW-Kriminalitätsstatistik eine Aufklärungsquote von 50,7 Prozent auf. Von den 1,2 Millionen staatsanwaltschaftlich behandelten Fällen endeten aber nur 21,2 Prozent mit einer Anklage oder einem Strafbefehl. Mehr als die Hälfte aller Verfahren wurde eingestellt – davon wiederum etwa die Hälfte ohne jegliche Auflage. Diese Zahlen sind seit Jahren weitgehend konstant.

Reul hält die Aufklärungsquote dennoch für ein wichtiges Indiz: „Statistik kann nie perfekt sein“, sagte Reul unserer Redaktion, „aber die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist die beste und objektivste, die wir haben.“ Sie genüge einem bundesweit verabredeten Vergleichsstandard und sei deshalb eine taugliche Diskussionsgrundlage – etwa für Vergleiche mit anderen Ländern oder früheren Jahren. Eine Verlaufsstatistik, die darstellt, welche von der Polizei als aufgeklärt an die Staatsanwaltschaft übergebenen Fälle auch angeklagt wurden, gibt es nach Angaben des NRW-Innenministeriums nicht.

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