Stichwahl-Urteil in NRW Schlappe für Schwarz-Gelb

Meinung | Düsseldorf · Das Verfassungsgericht hat der Landesregierung die Abschaffung der Stichwahl verboten. Das bedeutet vor allem eine Stärkung der Grünen im Kommunalwahlkampf. Die Folgen des Urteils gehen aber weit über die nächste Kommunalwahl hinaus.

 Für politische Feinschmecker hat die  Beibehaltung der Stichwahl einen besonderen Reiz.(Symbolfoto)

Für politische Feinschmecker hat die Beibehaltung der Stichwahl einen besonderen Reiz.(Symbolfoto)

Foto: dpa/Martin Gerten

Das Landesverfassungsgericht hat der Landesregierung verboten, die Stichwahl bei Kommunalwahlen abzuschaffen. Das Urteil ist eine krachende Niederlage für Schwarz-Gelb. Im April hatten CDU und FDP ein Gesetz durch den Landtag gebracht, dass die Abschaffung der Stichwahl vorsah. 83 Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen hatten den Gerichtshof in Münster für eine Prüfung angerufen – mit Erfolg.