Steuerzahlerbund NRW fordert: "Steuerverschwendung zur Straftat machen"

Düsseldorf · Der Bund der Steuerzahler will ein Gesetz, das Steuerverschwendung unter Strafe stellt. Einige Negativbeispiele in NRW aus dem neuen Schwarzbuch wären dann ein Fall für den Staatsanwalt. Der Verband beklagt "undurchsichtige" Kostenkalkulation, besonders bei Fällen in Hagen und Dortmund.

Schwarzbuch 2011: Diese NRW-Projekte stehen in der Kritik
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Foto: dpa

Steuerverschwendung soll nach dem Willen des Steuerzahlerbundes künftig strafbar sein. Der Landesverband NRW sprach sich am Mittwoch in Düsseldorf dafür aus, für Verschwendungen öffentlicher Mittel den Tatbestand der "Haushaltsuntreue" ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Entscheidungsträger, die Kosten für steuerfinanzierte Projekte nicht sorgsam kalkulieren oder absurde Investitionen auf den Weg bringen, könnten dann strafrechtlich belangt werden, sagte der nordrhein-westfälische Steuerzahlerbund-Vorsitzende Heinz Wirz. "Baumaßnahmen der öffentlichen Hand laufen regelmäßig aus dem Ruder", kritisierte er.

Besonders Hagen und Dortmund in der Kritik

Im neuen "Schwarzbuch" listet der Verband wieder etliche Negativbeispiele aus NRW auf. Besonders schlecht kommen Hagen und Dortmund weg. In Hagen bemängelt der Verband etwa einen Zaun, der nichts einzäunt, sowie die explodierenden Betriebskosten des Emil Schumacher Museums. Wie schon im vergangenen Jahr kritisierte der Verband, dass in Dortmund die Baukosten beim "U-Turm" aus dem Ruder gelaufen seien. Angesichts "undurchsichtiger" Kostenkalkulationen befürchtet der Steuerzahlerbund, dass auch das Fußballmuseum Dortmunds Stadtkasse stärker belasten könne als vorgesehen.

Auch die Burg Wissem bei Troisdorf steht am Pranger des Steuerzahlerbundes. Laut Schwarzbuch könnten sich dort die Baukosten für ein Museum auf neun Millionen Euro verdreifachen. Kritisiert werden auch Geldmarktgeschäfte mit Steuergeldern: So drohten einigen Siegerländer Kommunen Millionenverluste durch riskante Zinsgeschäfte mit Schweizer Franken, heißt es im Schwarzbuch.

(lnw)
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