Urteil zu Regelung in NRW Sportwetten-Monopol war europarechtswidrig

Leipzig · Das bis zum Dezember 2012 geltende Sportwetten-Monopol in Nordrhein-Westfalen ist europarechtswidrig gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden, dass das Verbot der Sportwettenvermittlung an private Anbieter im EU-Ausland gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstieß (Az.: BVerwG 8 C 10.12, 12.12, 17.12). Auswirkungen auf die aktuelle Sportwettenpraxis in Deutschland dürfte das Urteil jedoch nicht haben, da das Monopol zwischenzeitlich durch ein Konzessionsmodell ersetzt wurde.

Allerdings könnten die betroffenen Wettvermittler jetzt möglicherweise Schadenersatz verlangen, da ihre Tätigkeit rechtswidrig unterbunden worden sei, sagte ein Gerichtssprecher.

(lnw/felt)
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