Urteil zu Regelung in NRW Sportwetten-Monopol war europarechtswidrig
Leipzig · Das bis zum Dezember 2012 geltende Sportwetten-Monopol in Nordrhein-Westfalen ist europarechtswidrig gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden, dass das Verbot der Sportwettenvermittlung an private Anbieter im EU-Ausland gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstieß (Az.: BVerwG 8 C 10.12, 12.12, 17.12). Auswirkungen auf die aktuelle Sportwettenpraxis in Deutschland dürfte das Urteil jedoch nicht haben, da das Monopol zwischenzeitlich durch ein Konzessionsmodell ersetzt wurde.
20.06.2013
, 17:49 Uhr
Allerdings könnten die betroffenen Wettvermittler jetzt möglicherweise Schadenersatz verlangen, da ihre Tätigkeit rechtswidrig unterbunden worden sei, sagte ein Gerichtssprecher.