Gericht kippt Nachtragshaushalt SPD: "WestLB-Problem nicht aus der Welt"

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat den rot-grünen Nachtragshaushalt 2010 gekippt. Der Etat sei nichtig, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht gab damit einer Verfassungsklage von CDU und FDP statt. Neuwahlen an Rhein und Ruhr werden damit wahrscheinlicher. Vertreter von Rot-Grün reagierten am Dienstag zurückhaltend.

NRW-Landtag beschließt Nachtragshaushalt 2010
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Nach Ansicht von CDU und FDP war das Zahlenwerk verfassungswidrig, weil es unnötige Rücklagen etwa für WestLB-Papiere vorsieht und die Neuverschuldung in die Höhe treibt. Die Regierung hingegen hatte darauf verwiesen, dass sie mit dem Nachtragsetat eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" verhindern wollte.

Vertreter der Landesregierung reagieren zurückhaltend auf das Urteil. Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte, das Urteil habe "Klarheit in einer Streitfrage" geschaffen. Der SPD-Politiker machte zugleich deutlich, dass die Kritik des Gerichts an den kreditfinanzierten Rücklagen das Problem drohender Risiken für das Land etwa durch die WestLB nicht aus der Welt schaffe. Auch seien Teile der geplanten zusätzlichen Neuverschuldung Folge der Politik der schwarz-gelben Vorgängerregierung gewesen.

SPD-Fraktionschef Norbert Römer warnte, auch bei einem Verzicht auf die kreditfinanzierten Rücklagen blieben die Belastungen "auf der Treppe liegen". Das Urteil müsse nun sorgfältig ausgewertet werden, um Schlussfolgerungen für die Landeshaushalt 2011 zu ziehen.

Grünen-Fraktionschef Reiner Priggen erklärte, das als Vorsorge eingeplante 1,3 Milliarden Euro hohe Sondervermögen für die WestLB-Altlasten könne auch durch den Richterspruch nicht von der Tagesordnung verschwinden. Die Belastung komme auf das Land zu.

Dagegen zeigte sich die Opposition als Kläger zufrieden über das Urteil. CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann sprach von einem "historischen Urteil", das ein "Glücksfall für unser Land" sei. Auch der rot-grüne Landeshaushalt 2011 entspreche damit nicht den vom Gericht angelegten Kriterien. Die Landesregierung müsse nun Konsequenzen für ihre Haushaltsberatungen ziehen.

CDU-Landeschef Norbert Röttgen fordert nach dem Urteil Konsequenzen. Die Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sei "des Verfassungsbruchs überführt", erklärte der Bundesumweltminister. "Kraft hat als erste Regierungschefin Verschuldung ausdrücklich zu ihrem Regierungsprinzip erklärt. Diesen Politikansatz muss sie nun aufgeben", forderte der CDU-Politiker.

Die CDU hatte angekündigt, auch gegen einen verfassungswidrigen Etat 2011 in Münster zu klagen. Für diesen Fall hat SPD-Fraktionschef Norbert Römer umgehend Neuwahlen angekündigt. Auch die CDU will dann Neuwahlen noch vor der Sommerpause. Als mögliches Datum gilt der 17. Juli 2011.

Laut übereinstimmenden Umfragen könnte die seit 2010 amtierende rot-grüne Minderheitsregierung bei einem vorzeitigen Urnengang auf eine klare Mehrheit im Landtag hoffen.

(apd/csi)
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