Fragen und Antworten So geht es nach der Landtagsauflösung weiter

Düsseldorf · Erstmals in seiner mehr als 60-jährigen Geschichte hat sich der nordrhein-westfälische Landtag selbst aufgelöst. Landesverfassung und Wahlgesetz legen fest, wie es jetzt weiter geht.

 Zunächst mal werden Hannelore Kraft und Silvia Löhrmann nicht mehr gemeinsam regieren.

Zunächst mal werden Hannelore Kraft und Silvia Löhrmann nicht mehr gemeinsam regieren.

Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Wann kommt es zur Neuwahl?

 Die CDU hat schon am Nachmittag ein Wahlkampfplakat vorgestellt - offenbar war man vorbereitet.

Die CDU hat schon am Nachmittag ein Wahlkampfplakat vorgestellt - offenbar war man vorbereitet.

Foto: Gerhard Voogt

In Artikel 35 der Landesverfassung ist festgelegt, dass nach Auflösung des Landtags die Neuwahl binnen 60 Tagen kommen muss. Zugleich schreibt die Verfassung einen Sonntag oder einen Feiertag als Wahltag vor. Wird die Frist ausgeschöpft, kämen der 6. oder 13. Mai für die Landtagswahl in Betracht. Am 6. Mai wählt auch Schleswig-Holstein. Der NRW-Wahltag wird durch die Landesregierung festgelegt.

Was bedeutet das für die Parteien?

Sie stehen bei den Wahlvorbereitungen unter erheblichem Zeitdruck. Laut NRW-Wahlgesetz müssen Landeslisten und Wahlkreiskandidaten bis zum 48. Tag vor der Wahl bei den Wahlleitern eingereicht werden. Ganz so eng dürfte der Zeitplan für Parteitage, Programmdebatten und Kandidatensuche aber nicht ausfallen: Der Innenminister kann nach einer Selbstauflösung des Parlaments die Fristen abkürzen.

Welche Folgen hat die Landtagsauflösung für die Landesregierung?

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihre Kabinettsmitglieder bleiben im Amt. Sie müssen trotz der Niederlage in der Abstimmung über ihren Haushalt nicht zurücktreten. Die Regierungschefin könnte nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden. Nach der Selbstauflösung des Parlaments gibt es dafür aber keine Landtagssitzung mehr.

Geht der Landesregierung das Geld aus?

Für das Jahr 2012 gibt es weiterhin keinen verabschiedeten Haushalt. Dennoch bleibt die Landesregierung finanziell handlungsfähig. Sie kann im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Für freiwillige Leistungen, die auch schon im Haushalt 2011 standen, kann das Land nach Angaben des Finanzministeriums pro Monat ein Zwölftel des dafür bereits im vergangenen Jahres gezahlten Geldes ausgeben. Neue Vorhaben, die in dem gescheiterten Haushaltsentwurf vorgesehen sind, können dagegen nicht umgesetzt werden. Nach der Wahl muss der Etat neu in den Landtag eingebracht werden.

Wer fordert Ministerpräsidentin Kraft heraus?

Alles läuft auf ein Duell zwischen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) heraus. Röttgen hat Anspruch auf die Spitzenkandidatur der CDU erhoben, CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann will dem Landesvorsitzenden den Vortritt lassen. Auf die Frage, ob er bei einer Niederlage der CDU auch als Oppositionsführer nach Düsseldorf kommen werde, hatte Röttgen in der Vergangenheit gesagt, er sei bereit, "da zu dienen, wo die Partei mich hinstellt".

Was ermitteln die Meinungsforscher?

Die Umfragen sagen erneut ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen CDU und SPD voraus. Da die Grünen momentan aber deutlich besser abschneiden als bei der Landtagswahl im Mai 2010, könnte es für eine rot-grüne Mehrheit im Parlament reichen. Für die kleinen Parteien sind die Aussichten unsicher. Die FDP bleibt in den Umfragen konstant unter der Fünf-Prozent-Hürde, auch die Linke muss um die Rückkehr in den Landtag zittern. Für die Piraten sieht es in den Umfragen dagegen deutlich besser aus. Sie könnten erstmals in den Landtag kommen.

(lnw)
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