Sekundar- und Gesamtschulen in NRW Schulministerin verspricht Planungssicherheit

Düsseldorf · Die Schulen in Nordrhein-Westfalen können auch nach der Auflösung des Landtags ohne Abstriche bei der Unterrichtsversorgung weiterarbeiten. Das sicherte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann am Dienstag zu. "Die Landesregierung sorgt für Planungssicherheit", so die Grünen-Politikerin.

 NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagt Schulen, Lehrern und Eltern Planungssicherheit zu.

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagt Schulen, Lehrern und Eltern Planungssicherheit zu.

Foto: Archiv

Dies gelte sowohl für die neuen Sekundar- und Gesamtschulen als auch für das gemeinsame Lernen mit behinderten Schülern und die Einführung des islamischen Religionsunterrichts. Lediglich die geplante Verkleinerung der Grundschulklassen und die Entlastung der Leiter an weiterführenden Schulen müssten derzeit ausgesetzt werden.

Die Ablehnung des Haushaltsentwurfs für das laufende Jahr habe keine Auswirkungen auf den Lehrerstellenhaushalt, versicherte Löhrmann. "Für das kommende Schuljahr stehen - wie ursprünglich geplant - 154 462 Stellen zur Verfügung."

Dies gelte auch für den Stellenplan zum Ausbau des inklusiven Unterrichts mit behinderten und nicht behinderten Schülern. Zudem könnten alle Schulleitungsstellen ausgeschrieben und besetzt und bis zu 9000 Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.

"Alle gesetzlichen Leistungen werden zu einhundert Prozent abgedeckt", sagte Löhrmann. Bei den freiwilligen Leistungen könnten bis Ende Juni 50 Prozent der Plan-Zahlen ausgegeben werden.

Die neue Sekundarschule sei bereits als Regelschulform gesetzlich verankert, erläuterte Löhrmann. Damit könnten alle 42 genehmigten Schulen, wie geplant, zum neuen Schuljahr an den Start gehen. Gleiches gelte auch für die 19 zusätzlichen Gesamtschulen sowie Schulen, die bereits eine Genehmigung hatten, in den Ganztagsbetrieb überzugehen.

Da der Landtag Ende 2011 schon die schrittweise Einführung eines islamischen Regelunterrichts beschlossen hatte, könne damit ebenfalls nach den Sommerferien begonnen werden. Die schon beschlossene Änderung der Schülerfahrkosten-Verordnung zu Gunsten der Zehntklässler an achtjährigen Gymnasien werde ebenfalls umgesetzt, sicherte Löhrmann zu.

"Wir sind uns unserer Verantwortung für eine funktionierende Schullandschaft bewusst."

(lnw)
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