Neue Verordnung in NRW Lehrer-Laptops sind oft nicht einsetzbar

Exklusiv | Düsseldorf · Das NRW-Schulministerium untersagt die Nutzung privater Geräte zum Schreiben von Zeugnissen oder Gutachten aus Datenschutzgründen. Die neuen Dienst-Computer sind aber aus Sicht von Pädagogen unzureichend ausgestattet.

 Ein Lehrer unterrichtet am Laptop. Foto: Felix Kästle/dpa

Ein Lehrer unterrichtet am Laptop. Foto: Felix Kästle/dpa

Foto: dpa/Felix Kästle

Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen dürfen einer neuen Verordnung zufolge ihre privaten Laptops nicht mehr zum Schreiben von Zeugnissen verwenden. Und das, obwohl Dienstgeräte oft nicht einsetzbar sind. Wenn ein persönliches dienstliches Gerät für schulische Zwecke zur Verfügung stehe, dürfe aus Datenschutzgründen ein Privatgerät zur Verarbeitung persönlicher Daten nicht mehr genutzt werden, heißt es in einer neuen Verordnung des Schulministeriums. Zur „Verarbeitung persönlicher Daten“ zählt dabei auch das bloße Anschauen, etwa von Zeugnissen oder Grundschul-Gutachten. Für rein pädagogische und didaktische Aufgaben hingegen darf das Lehrpersonal dem Ministerium zufolge die privaten Laptops auch weiterhin nutzen.