Nordrhein-Westfalen Schulen müssen Flüchtlinge unterrichten

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen gilt die Schulpflicht auch für Flüchtlingskinder. Sie müssen dafür allerdings fest in einer Kommune aufgenommen werden. Die Städte befürchten nun eine Überforderung einzelner Schulen.

So viele Flüchtlinge sind in NRW-Einrichtungen untergebracht
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So viele Flüchtlinge sind in NRW-Einrichtungen untergebracht

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Foto: dpa, bom fdt Ken jol

Die steigende Zahl an Flüchtlingen in NRW wirkt sich auch auf die Schulen aus. Denn für Flüchtlingskinder gilt in NRW die Schulpflicht. Wie viele Flüchtlingskinder in NRW tatsächlich schulpflichtig sind, ist jedoch nicht bekannt. Unklar ist auch, wie viele der landesweiten Flüchtlingskinder ihrer Schulpflicht nachkommen. Weder die Landesregierung noch die fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) verfügen hierzu über Daten.

Wie groß die Dimension des Problems ist, zeigt ein Blick in die Städte. Von den 1564 Flüchtlingen in Gelsenkirchen sind 641 nicht älter als 18 Jahre, in Dortmund sind 536 von 1870 minderjährig. In Düsseldorf lebten im September 621 Minderjährige in Flüchtlingsunterkünften. In Krefeld sind nach städtischen Angaben knapp 50 Prozent der Flüchtlinge minderjährig.

Diese Kinder sind grundsätzlich alle schulpflichtig. Gemäß Paragraf 34, Absatz 6 des NRW-Schulgesetzes besteht die Schulpflicht für "Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist". Ausreisepflichtige ausländische Kinder sind bis zur "Erfüllung der Ausreisepflicht" schulpflichtig.

Durch die weltweiten Konflikte in Ländern wie der Ukraine, Syrien und dem Irak haben sich die Flüchtlingszahlen in Deutschland drastisch vergrößert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht von mindestens 200.000 Asylanträgen in diesem Jahr aus.

Die Massenflucht stellt jetzt auch die Schulen vor Herausforderungen. "Die Arbeit mit Flüchtlingskindern ist sehr interessant, aber auch nicht einfach", sagt eine betroffene Lehrerin. Die Kinder seien häufig traumatisiert und hätten viel mitgemacht.

Zudem sind die Zuständigkeiten für die Flüchtlinge oft ungeklärt. Die Bezirksregierung Arnsberg ist in Asylfragen zwar landesweit verantwortlich, in Schulfragen jedoch nur für ihren Bezirk. Die Bezirksregierungen verweisen bei schulpflichtigen Flüchtlingskindern aber immer wieder auf Arnsberg - oder auf die einzelnen Kreise, Kommunen und Schulen. Die Bezirksregierungen sagen zudem, dass die Schulen für die Überprüfung der Schulpflicht ihrer Schüler verantwortlich seien.

Bei schulpflichtigen Kindern, die nicht an einer Schule angemeldet sind, kümmerten sich die Kommunen und Integrationszentren um die Wahrung der Schulpflicht, sagt die Landesregierung. Beispielsweise in Gelsenkirchen würden alle gemeldeten schulpflichtigen ausländischen Kinder und damit auch die Flüchtlinge eine Schule besuchen, berichtet die Stadt.

In Dortmund müssen sich neu zugereiste Familien über die Seiteneinsteigerberatung an einer Schule anmelden. Nach Absprache mit dem städtischen Schulamt werden die Schüler, je nach Umfang ihrer Sprachkenntnisse, einer Schule mit einer Auffangklasse oder direkt einer Regelschule zugewiesen. Ein Sprecher der Stadt Dortmund gab zu, dass sich durch den starken Zustrom von Flüchtlingen und Zuwanderern Probleme ergeben könnten, wenn die Kinder auf die einzelnen Klassen verteilt würden.

Immer mehr Kommunen bieten solche Auffangklassen an. In Dortmund stehen an 48 Schulen und Berufskollegs 67 Auffangklassen zur Verfügung. In Gelsenkirchen sind es 49 Auffangklassen, in Duisburg 77, in Düsseldorf 66. Krefeld verzichtet auf Auffangklassen und setzt stattdessen auf Sprachförderung.

(RP)
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