Allein in Düsseldorf mehr als 2000 Fälle Mehr Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens in NRW

Düsseldorf · In NRW gibt es immer mehr Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens. Einer Statistik des Regierungsbezirkes Düsseldorf zufolge stieg die Zahl alleine hier seit 2014 von 1344 auf 2300 im vergangenen Jahr.

 Eine Schülerin meldet sich im Unterricht (Symbolfoto).

Eine Schülerin meldet sich im Unterricht (Symbolfoto).

Foto: dpa/Marijan Murat

In Nordrhein-Westfalen mehren sich die Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens. Auch die Verfahren gegen Eltern, die den Urlaubsbeginn vorziehen und ihre Kinder noch vor den Schulferien eigenmächtig vom Unterricht befreien, ist im Regierungsbezirk Düsseldorf einer Statistik zufolge gestiegen. 2018 waren es 428 solcher Fälle, 2014 noch 252.

Einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zufolge sind im vergangenen Jahr in den fünf Bezirksregierungen des Landes insgesamt rund 8000 Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens verhängt worden. Spitzenreiter war den Zahlen zufolge der Regierungsbezirk Arnsberg mit 2.806 Bußgeldverfahren. Davon waren 1.545 gegen Jugendliche und 1.261 gegen Eltern eingeleitet worden. Auch im Regierungsbezirk Köln (1.402) sind zahlreiche Bußgeldverfahren aktenkundig, wie es hieß.

Im Regierungsbezirk Münster gab es im vergangenen Jahr 1.027 Fälle von Schulpflichtverletzungen. Davon wurden etwa 800 mit einem Bußgeld entweder gegen Schüler selbst oder auch gegen die Erziehungsberechtigten geahndet, wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte. Für den Regierungsbezirk Detmold liegen aktuelle Zahlen erst nach den Osterferien Ende April vor. Im Jahr 2017 gab es laut Pressestelle in der Region 743 Bußgeldbescheide wegen Schulschwänzens, 2016 waren es 675, so ein Sprecher.

Unter dem Motto „Fridays for Future“ demonstrieren Schülerinnen und Schüler seit Wochen immer freitags für den Klimaschutz und schwänzen dafür in der Regel den Unterricht. In NRW drohen ihnen dafür Strafen. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag erneut auf die Einhaltung der Schulpflicht gepocht. Bei Verstoß dagegen kann ein Bußgelder von bis zu 1.000 Euro drohen. 18-jährige Schüler unterliegen nicht mehr der Schulpflicht.

(kess/epd)
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