„Schreiben nach Gehör“ abgeschafft Diese Rechtschreibregeln gelten nun für Grundschulen

Düsseldorf · Die Methode „Schreiben nach Gehör“ sollen NRW-Lehrer in Reinform nicht mehr anwenden. Jetzt ist ein neuer Leitfaden für den Deutschunterricht in der Grundschule erschienen: Er regelt, wie die Kinder konkret schreiben und lesen lernen sollen.

 Eine Schülerin schreibt an einer Grundschule Wörter in ihr Heft.

Eine Schülerin schreibt an einer Grundschule Wörter in ihr Heft.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Landesregierung schafft die Methode „Schreiben nach Gehör“ in Reinform an den Grundschulen ab. Wie aus einem neuen Leitfaden für Lehrer hervorgeht, sollen Schüler künftig auch im ersten Schuljahr schon zum richtigen Schreiben angehalten werden. Im Vorwort des insgesamt 70-seitigen Papiers des Schulministeriums heißt es: „Dies gilt auch für die erste Klasse, denn schon Schreibanfängerinnen und Schreibanfänger brauchen Hinweise auf normgerechte Schreibungen und Anregungen, dem System unserer Orthografie auf die Spur zu kommen, damit sie nicht denken, dass man ‚schreibt wie man spricht‘“. Zudem soll es künftig einen verbindlichen Grundwortschatz von 533 Wörtern geben, den jedes Kind nach der vierten Klasse beherrschen muss.