NRW Schärfere Promillegrenze für Radler

Düsseldorf · Der ADFC fordert die Festsetzung der absoluten Fahruntüchtigkeit auf 1,1 Promille - bisher sind es 1,6. NRW-Innenminister Ralf Jäger betont: "Radfahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt".

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Foto: dpa, Jens Büttner

In der Landesregierung gibt es eine neue Diskussion um die Absenkung der Promille-Grenze für Radfahrer. Diese Grenze, die in Deutschland bei 1,6 Promille liegt, soll deutlich verändert werden. Dies fordern NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). "Radfahren unter Alkoholeinwirkung ist kein Kavaliersdelikt", sagte der Minister unserer Redaktion.

Die Polizei-Statistik zeige, dass betrunkene Radler nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen könnten. Sie seien eine Gefahr für sich und andere. Bereits vor zwei Jahren hatte sich Jäger für die Absenkung auf 1,1 Promille ausgesprochen.

Auch der ADFC fordert 1,1 Promille. Radfahrer mit hohem Blutalkoholgehalt hätten ein deutlich größeres Unfallrisiko: Gesichtsverletzungen seien bei Alkoholunfällen dreimal so häufig wie bei nüchternen Fahrradfahrern, so ADFC-Sprecher René Filippek.

Für Autofahrer liegt der sogenannte Gefahrengrenzwert bei 0,5 Promille; ab 1,1 Promille wird ihnen absolute Fahruntüchtigkeit unterstellt. Dagegen besteht für Radfahrer bislang noch kein Gefahrengrenzwert; die absolute Fahruntüchtigkeit gilt bei ihnen ab 1,6 Promille. Wer mit einem solch hohen "Pegel" am Lenker erwischt wird, muss schon jetzt mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten ("Idiotentest") rechnen.

Zu wird ihm nach Angaben des NRW-Innenministeriums die Kfz-Erlaubnis entzogen. "Viele Radfahrer wissen nicht, dass sie bereits eine Strafanzeige wegen Trunkenheit riskieren, wenn sie mit 0,3 Promille unterwegs sind und in einen Unfall verwickelt werden", betonte Jäger. Das gelte auch bei Ausfallerscheinungen wie Sturz oder Fahren in Schlangenlinien.

Nach Angaben des ADFC besteht bei der Festlegung des Gefahrengrenzwertes ein Ermessensspielraum. Hingegen müssten bei der Festsetzung eines Richtwertes für die absolute Fahruntüchtigkeit wissenschaftliche Untersuchungen zugrundegelegt werden. Neue Testreihen haben jedoch nicht zweifelsfrei ergeben, dass jeder Fahrradfahrer mit 1,6 Promille absolut fahruntüchtig ist, so die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in ihrer neuesten Monatsschrift "Deutsche Polizei".

Dennoch sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Laut NRW-Innenministerium waren im vergangenen Jahr landesweit 874 alkoholisierte Fahrradfahrer an schweren Verkehrsunfällen beteiligt. Drei Radfahrer starben, 253 wurden schwer und 478 leicht verletzt. Bundesweit hatte mehr als ein Drittel aller an Unfällen beteiligten Radfahrer mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Dies deute "auf die einen besonders sorglosen Umgang dieser Gruppe" hin, so die "Deutsche Polizei".

1,1 Promille wären nach Ansicht des ADFC-Experten Roland Huhn "ein klarer und eindeutiger Grenzwert, ab dem man weder Auto noch Fahrrad fahren darf". Auch der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) pocht auf eine entsprechende Absenkung. 2011 habe es bundesweit 3725 Unfälle von Radfahrern unter Alkoholeinfluss gegeben. Dies sei "erschreckend hoch", so dass dringender Handlungsbedarf bestehe.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty und Verkehrsminister Michael Groschek (beide SPD) wollen zunächst einmal die noch ausstehenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen zur Fahrunsicherheit abwarten. Der Verkehrsexperte der NRW-Grünen, Arndt Klocke, sieht dagegen "derzeit keine Notwendigkeit", den Grenzwert herabzusetzen.

(RP)
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