Katastrophenschutz Rotes Kreuz fordert Pflicht zu Erste-Hilfe-Auffrischungskursen

Düsseldorf · Die Menschen in NRW verlernen Selbstschutz und Selbsthilfe, warnt das Rote Kreuz. Sie sollten dafür fit gemacht werden, dass sie im Katastrophenfall wirklich etwas ausrichten können. Dazu gibt es eine Reihe von Vorschlägen.

 Helfer in einer Menschenkette schöpfen nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr Schlamm aus einem Keller. Das Rote Kreuz will, dass Menschen mit Notsituationen besser umgehen können.

Helfer in einer Menschenkette schöpfen nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr Schlamm aus einem Keller. Das Rote Kreuz will, dass Menschen mit Notsituationen besser umgehen können.

Foto: dpa/Boris Roessler

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Nordrhein-Westfalen sieht zwar NRW im Ländervergleich beim Katastrophenschutz gut aufgestellt, macht aber trotzdem Verbesserungsvorschläge. So müsse die Bevölkerung besser auf den Katastrophenfall vorbereitet werden. „Je besser es uns geht, je mehr Wohlstand und Fortschritt wir haben, desto mehr verlernen wir Selbstschutz und Selbsthilfe“, sagte Uwe Krischer, Landesbeauftragter für den Bevölkerungsschutz des DRK-Landesverbands Westfalen-Lippe. „Wir haben verlernt zu improvisieren.“ Die Bürger verließen sich zu stark auf das „Rundum-Sorglos-Paket vom Staat“, was fatal sei. „Natürlich kann der Staat immer nur ergänzen.“

Krischer schlug vor, die für die Führerscheinprüfung vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kurse müssten ein Verfallsdatum bekommen und dann nach einer vom Gesetzgeber festgelegten Zeitspanne verpflichtend wiederholt werden. „Das ist absolut sinnvoll.“ Neben einer stärkeren Sensibilisierung für Lebensmittelbevorratung von Privatpersonen forderte er die Ausbildung freiwilliger Pflegehilfskräfte. Ende des letzten Jahrhunderts habe es noch aktive Programme gegeben, um Pflegehilfskräfte auszubilden, die unterstützen könnten, wenn die professionellen Strukturen im Katastrophenfall einknickten. Es sei ratsam, Teile der Bevölkerung in Grundlagen der Pflege auszubilden.

Ahrtal - ein Jahr nach der Flutkatastrophe
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Besuch im Ahrtal - ein Jahr nach der Flutkatastrophe

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Foto: Christoph Reichwein (crei)

Das DRK NRW fordert zudem grundsätzliche Änderungen am Katastrophenschutzgesetz (BHKG): „Das Land muss eine landesweite Katastrophenlage ausrufen können“, sagte der Leiter des Rotkreuz-Büros NRW, Sascha Rolf Lüder. Bislang müssten auch bei großflächigen Lagen alle Landräte einzeln handeln. Es gehe nicht darum, dass das Land Kompetenzen an sich reiße. Aber wenn ein Landkreis sage, er sei überfordert und benötige Unterstützung, müsse er auch Hilfe von der Bezirksregierung oder der Landesregierung bekommen können. „Das ist aber rechtlich überhaupt nicht vorgesehen“, so Lüder.

Basierend auf den Erfahrungen während der Hochwasserkatastrophe kam Krischer zu dem Schluss, dass es mehr Personal für die Organisation der Spontanhelfer geben müsse: „Diese Helfer bringen ganz viel Idealismus und Einsatzwillen mit. Traktoren, Baugeräte, woran es gerade mangelt. Sie sind eine absolute Ergänzung, lassen sich aber nicht genauso einsetzen wie Katastrophenschutzeinsatzkräfte.“

Zudem halten die DRK-Vertreter eine bessere rechtliche Stellung für die ehrenamtlichen Helfer für notwendig – insbesondere bei der Freistellung und Lohnfortzahlung. Die Einsätze würden häufig länger, und da werde es schwieriger, bei den Arbeitgebern die Freistellung durchzusetzen.

Zugleich forderte Lüder eine stärkere Entlastung bei den Nachweispflichten gegenüber dem Staat beim Mitteleinsatz. „Da wünschen wir uns vom Land eine Prüfung, inwieweit der Verwaltungsaufwand minimiert werden kann. Das dient der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit.“ Bei zu viel Bürokratie würden die ohnehin in der Mehrheit ehrenamtlich tätigen Kräfte abgeschreckt. „Unsere Ehrenamtlichen wollen in der Krise da sein und helfen“, so Krischer.

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