NRW-Regierung erwägt Verfassungsänderung Rot-Grün will Kommission für Schuldenbremse

Düsseldorf · Eine Parlamentskommission soll für Nordrhein-Westfalen eine Schuldenbremse ausarbeiten. Mit diesem Vorstoß geht die rot-grüne Minderheitskoalition auf die anderen Fraktionen im Landtag zu, wie ein SPD-Fraktionssprecher am Donnerstag sagte. Die rot-grüne Minderheitsregierung erwägt eine Verfassungsänderung.

NRW-Regierung erwägt Verfassungsänderung: Rot-Grün will Kommission für Schuldenbremse
Foto: dapd, dapd

Die seit 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Bundesländer ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Obwohl die Schuldenbremse ohnehin für NRW gilt, hatten SPD und Grüne bislang eine Aufnahme in die Landesverfassung abgelehnt. Sie befürchteten negative Auswirkungen für die Kommunen.

CDU will "ehrliche" Bremse

Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte die Schuldenbremse im vergangenen Jahr als "ein Stück Selbstentmündigung" bezeichnet. Zuletzt fand der Minister dagegen lobende Worte für das Instrument zur Eindämmung der Staatsdefizite. Darüberhinaus hat Rot-Grün einen strikten Sparkurs für den Etat 2012 angekündigt.

Die Schuldenbremse habe "das Bewusstsein dafür geschärft, dass man zwar fordern darf, aber auch bezahlen muss", sagte Walter-Borjans in der SPD-Zeitschrift "Berliner Republik". "Die Schuldenbremse trägt dazu bei, dass der Anteil der Staatsverschuldung am BIP wieder auf ein 'Normalmaß' sinkt - von heute mehr als 80 Prozent in Richtung 60 Prozent", sagte der Finanzminister.

CDU-Oppositionsführer Karl-Josef Laumann lehnt eine Kommission ab. "Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründe ich einen Arbeitskreis", spottete der Fraktionschef der Christdemokraten im Landtag. Rot-Grün wolle die grundgesetzliche Schuldenbremse mit einer NRW-Regelung "durchlöchern". Die CDU werde im Parlament nur einer "ehrlichen Schuldenbremse" zustimmen, sagte Laumann. Seit Monaten liege ein entsprechender CDU-Antrag vor.

Nichtsdestotrotz will die CDU in der Kommission mitarbeiten, falls der Landtag sie mehrheitlich einsetzen sollte. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags beriet am Donnerstag bereits über einen Zeitplan zur Einsetzung des Gremiums.

Strittig ist vor allem die Frage, wann NRW vom Verbot zusätzlicher Kredite ab 2020 abweichen darf. Ausnahmen sind der Bundesregelung zufolge vorgesehen bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Die SPD hatte 2009 im Bundestag für die Bremse votiert, die Grünen lehnten sie ab.

(DAPD)
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