Forderung der NRW-Kommunen Rechtsanspruch auf Krippenplatz nur für Zweijährige

Düsseldorf · Die nordrhein-westfälischen Kommunen wollen den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz strecken. Eine Stichtagsregelung soll den Rechtsanspruch zunächst auf Zweijährige beschränken. Diese Forderung an den Bund stellte der Städte- und Gemeindebund NRW am Donnerstag bei seiner Mitgliederversammlung in Düsseldorf.

Die wichtigsten Gesetzesvorhaben in NRW
Infos

Die wichtigsten Gesetzesvorhaben in NRW

Infos
Foto: dpa, Federico Gambarini

Laut Gesetz soll der Rechtsanspruch ab dem 1. August 2013 für Ein- und Zweijährige gelten. Der Bedarf wird bislang auf 32 Prozent geschätzt. Diese Versorgungsquote sollen die Kommunen bis dahin sicherstellen. Von vielen Städten und Gemeinden sei sie so schnell aber nicht zu erreichen, stellte der Kommunalverband fest. Nach Angaben der Landesregierung müssen noch rund 27.000 Plätze geschaffen werden. Der Gemeindebund rechnet aber mit höherer Nachfrage und gleichzeitig mit Personalengpässen in den Kindertagesstätten.

Der Verband schlägt daher vor, eine Öffnungsklausel in das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes einzufügen, das den Ländern die Möglichkeit eröffnet, den Rechtsanspruch zeitlich befristet auf Kinder zu beschränken, die das zweite Lebensjahr vollendet haben. "Damit hätten Bundesländer und Jugendämter die Möglichkeit, flexibel auf die landesspezifische Situation zu reagieren", heißt es im Aktionsplan. Auch bei der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Dreijährige habe der Bundesgesetzgeber 1996 eine Stichtagsregelung gewählt. Möglich wäre etwa, den Rechtsanspruch zu strecken für Kinder, die bis zu einem bestimmten Monat im Kita-Jahr noch nicht zwei werden.

Der Städte- und Gemeindebund drohte außerdem mit einer Verfassungsklage, falls das Land die Gemeinden auf den Kosten für die Eingliederung Behinderter in Regelschulen sitzenlasse. Sollte das Land seinen Finanzierungsverpflichtungen für die große Aufgabe nicht nachkommen, bleibe den Schulträgern nur der Weg zum Verfassungsgerichtshof nach Münster, teilte der Verband mit. Zusätzliche Kosten gebe es etwa für ausgebildete Sonderpädagogen, Inklusionshelfer, Zusatzräume für differenzierenden Unterricht, Lehrmaterial und den Schülertransport.

Der Städte- und Gemeindebund unterstrich die angespannte Finanzlage der nordrhein-westfälischen Kommunen: Mit fast 24 Milliarden Euro hätten die Kassenkredite für laufende Ausgaben einen neuen Höchststand erreicht. An der Spitze des Kommunalverbands löst nun Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer (SPD) den bisherigen Präsidenten und Soester Bürgermeister Eckhard Ruthemeyer (CDU) ab.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort