Sex-Arbeit in der Pandemie NRW-Gleichstellungsministerin spricht sich gegen Prostitutionsverbot aus
Düsseldorf · Ina Scharrenbach (CDU) ist gegen ein generelles Prostitutionsverbot. Auch in Pandemiezeiten müsse man die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster akzeptieren. Ein Verbot würde die Hilfe für Opfer von Zwangsprostitution nur erschweren.
Nordrhein-Westfalens Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach (CDU) ist gegen ein generelles Prostitutionsverbot. Damit würden Prostituierte komplett ins Dunkelfeld geschoben, sagte Scharrenbach am Montag in Düsseldorf. Hilfe für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werde dadurch erschwert.
Auch in der Corona-Pandemie müsse die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Prostitution respektiert werden, unterstrich Scharrenbach. Das OVG in Münster hatte vor einem Monat das Sex-Verbot in NRW-Bordellen gekippt und eine vollständige Untersagung sexueller Dienstleistungen als nicht verhältnismäßig beurteilt.
Allerdings müsse das seit 2017 geltende deutsche Prostituiertenschutzgesetz nachgeschärft werden, forderte Scharrenbach. Es habe nicht dazu beigetragen, auch nur einen einzigen Fall „moderner Sklaverei“ in dem Gewerbe zu verhindern oder aufzudecken.
NRW startete am Montag eine breit angelegte Aufklärungs- und Beratungskampagne zum Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution. Rund 2000 Großflächenplakate in zehn Großstädten und weitere Informationsangebote sollen auf Unterstützung und Auswege aufmerksam machen. Ein „Hilfetelefon“ ist unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr für Opfer von Gewalt, Menschenhandel und Zwangsprostitution erreichbar. Anonyme, kostenlose Beratung stehe - auch online unter www.Exit.NRW - in 17 Sprachen zur Verfügung, erklärte die Ministerin.