Hochinzidenzgebiet Politik und Polizei raten von Niederlande-Kurzurlaub ab

Düsseldorf · Scharfe Regeln am Urlaubsort, aber auch nach der Rückkehr aus den Niederlanden erschweren den Trip ohnehin seit Christi Himmelfahrt. Doch die Quarantäneregeln lassen sich kaum kontrollieren.

 Grachtenfahrt in Amsterdam.

Grachtenfahrt in Amsterdam.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Das Pfingstwochenende steht vor der Tür, und damit steigt die Sorge, dass dies zu sorgloser touristischer Aktivität führen könnte. Das Bundesgesundheitsministerium hat deshalb in der vergangenen Woche vorsorglich die Corona-Einreiseverordnung geändert. Wer sich nun länger als 24 Stunden in einem Hochinzidenzgebiet wie Frankreich oder den Niederlanden aufhält und weder vollständig geimpft noch genesen ist, muss anschließend in häusliche Quarantäne und kann sich frühestens nach fünf Tagen freitesten lassen.