Corona-Sonderregeln Wann es Hitzefrei für Schüler in NRW gibt

Düsseldorf · Seit Tagen ist es heiß in NRW und es bleibt auch erst einmal so. Kurz vor dem Start des neuen Schuljahres ist nun eine Debatte darum entbrannt, wann es Hitzefrei geben sollte – schließlich muss der Großteil der Schüler Maske tragen. Ein Überblick der aktuellen Regelung.

 Das Wort „hitzefrei“ ist auf einer Elterninformation zu lesen (Archiv).

Das Wort „hitzefrei“ ist auf einer Elterninformation zu lesen (Archiv).

Foto: dpa/Marijan Murat

Wenn im Sommer die Temperaturen hochsteigen und das Thermometer auf 30 Grad oder mehr klettert, sehnen sich viele Schüler nach verkürztem Unterricht. Denn bei großer Hitze ist es nicht leicht sich zu konzentrieren und das Denken und Lernen fällt meist schwer.

Zwar ist von einem neuen Hitzerekord nicht auszugehen, doch wird es immer feuchter: Laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) ist eine zunehmende Schwüle zu erwarten, die viele Menschen zusätzlich belastet – ausgerechnet jetzt, wenn die Schulen in NRW wieder öffnen. So stellt sich mit dem Schulstart auch die Frage, ob es den Schülern wetterbedingt zuzumuten ist, am Unterricht teilzunehmen.

Bei welcher Temperatur gibt es Hitzefrei?

Hitzefrei darf es an NRW-Schulen geben, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad auszugehen, heißt es im entsprechenden Erlass. Zeigt das Thermometer im Klassenraum höher als 27 Grad, so darf die Schulleitung Hitzefrei geben. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad, gibt es keinen verkürzten Unterricht.

Wer entscheidet darüber?

In NRW entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob der Unterricht verkürzt wird oder es gar Schulfrei gibt. Das hat das NRW-Schulministerium so festgelegt. Explizite Hitzefrei-Gesetze gibt es in NRW nicht. Heißt: Es gibt keine landesweite Entscheidung, sondern jede Schulleitung befindet darüber im Einzelfall.

Wer bekommt Hitzefrei?

Im Normalfall erhalten nur Schüler der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) Hitzefrei. Für Schüler der Sekundarstufe II (Oberstufe) gilt die Regelung eigentlich nicht, es gibt aktuell aber eine Ausnahme: Wegen der Maskenpflicht auch im Unterricht wird die Hitzefrei-Regelung aktuell auf die Sekundarstufe II erweitert. Das sagte Schulministerin Yvonne Gebauer unserer Redaktion. Heißt: Auch für sie kann eine Schule Hitzefrei beschließen.

Im Normalfall – also in Nicht-Pandemiezeiten – gilt für die Sekundarstufe II: Im Einzelfall können Oberstufenschüler vom Unterricht befreit werden, wenn ihnen eine Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung wie zum Beispiel Kreislaufbeschwerden oder Hitzestau droht. Grundsätzlich gilt aber für alle: Rücksicht nehmen. Den Lehrkräften sollte bewusst sein, dass bei Extremtemperaturen die Schüler nur vermindert leistungsfähig sind, heißt es im Erlass. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.

Wie sieht es mit der Betreuung aus?

Eltern müssen sich um die Betreuung der Kinder keine Sorgen machen, da diese von der Schule gewährleistet wird. Die Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 haben bei Hitzefrei zwar keinen Unterricht, dürfen aber nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause geschickt werden. Die Schulleitungen müssen bei Hitzefrei die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule berücksichtigen, zum Beispiel, ob ein Ganztagsbetrieb vorliegt. Auch den Heimweg der Kinder müssen sie im Blick haben, daher gilt es die Fahrpläne der Schülerbusse zu beachten.

(özi)
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