Überschuss in Millionenhöhe NRW-Verbände fordern Entlastungen wegen guter Haushaltslage

Düsseldorf · Der Haushaltsentwurf 2019 der Landesregierung sieht erstmals seit Jahrzehnten ein kleines Plus vor. Dennoch ist die Kritik groß. Der Landesrechnungshof hat sogar verfassungsrechtliche Bedenken.

 Der NRW-Landtag in Düsseldorf (Symbolbild).

Der NRW-Landtag in Düsseldorf (Symbolbild).

Foto: Landtag NRW/ Bernd Schälte

Angesichts der guten Haushaltslage und sprudelnder Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen wird der Ruf nach Entlastungen für die Verbraucher lauter. Der Bund der Steuerzahler NRW forderte am Donnerstag in einer Anhörung des Landtags, die Steuerzahler bei der Grunderwerbsteuer und den Straßenbaubeiträgen zu entlasten. „Die Kosten rund ums Wohnen sind in Nordrhein-Westfalen viel zu hoch“, sagte der stellvertretende Vorsitzende Eberhard Kanski laut Pressemitteilung.

Die Grunderwerbsteuer muss einmalig beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks gezahlt werden. Sie ist die einzige reine Landessteuer. In NRW sind 6,5 Prozent des Kaufpreises als Grunderwerbsteuer fällig. Damit gehört NRW zu den Ländern mit dem höchsten Steuersatz. Derzeit profitiert das Land auch von den steigenden Immobilienpreisen. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stiegen im ersten Halbjahr 2018 um knapp 100 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat für 2019 erstmals seit 1973 einen kleinen Überschuss in Höhe von 30 Millionen Euro im Haushaltsentwurf eingeplant. Dieser soll in die Tilgung der Schulden fließen. NRW sitzt auf einem Schuldenberg von 144 Milliarden Euro. Der Steuerzahlerbund forderte die Landesregierung auf, einen verbindlichen Schuldenabbaupfad für das Land und Ansätze zur Entschuldung der Kommunen festzulegen.

Der Landesrechnungshof äußerte verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass die Landesregierung ein ungeplantes Plus in Höhe von 365 Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt 2018 in den Haushalt 2019 fließen lassen will. Angesichts des hohen Schuldenstands des Landes sei es „unverständlich“, solche Einnahmeüberschüsse in einem späteren Haushaltsjahr zur Etatfinanzierung zu verwenden, hieß es in der Stellungnahme des Rechnungshofs. Eine solche Vorgehensweise sei mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs NRW wohl „nur schwer zu vereinbaren“, hieß es. Stattdessen sollten mit dem Geld Altschulden getilgt und dafür im Haushalt 2019 mehr eingespart werden. Dafür gebe es genug Möglichkeiten.

Die SPD-Opposition forderte die Regierung auf, den Nachtragshaushalt zurückzuziehen. „Dass die Landesregierung einen Haushaltsentwurf mit einem Miniüberschuss nur durch einen möglicherweise verfassungswidrigen Taschenspielertrick hinbekommt, wäre eine Bankrotterklärung“, sagte der finanzpolitische Sprecher Stefan Zimkeit.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte mehr finanzielle Unterstützung für die Kommunen. Sie müssten „dringend aus der aus der Verschuldungsspirale befreit werden“, sagte die Landesvorsitzende Anja Weber. Auch der Öffentliche Dienst müsse wieder attraktiver werden - dazu gehöre eine angemessene Bezahlung ebenso wie faire Arbeitszeiten.

Problematisch sei der Personalmangel in vielen Bereichen. Obwohl der Haushaltsentwurf 2019 mehr Stellen in den Bereichen Schule, Straßen NRW, Justiz und Polizei vorsehe, bleibe die Personaldecke „größtenteils dünn“. Die von der Landesregierung angekündigten Maßnahmen reichten bei weitem nicht aus, um die Investitionslücke bei Infrastruktur und Personal zu stopfen.

(mba/dpa)
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