Dehoga kritisiert Corona-Schutzverordnung NRW untersagt Hotel-Übernachtungen für Trauergäste

Düsseldorf · Im November wollte die Landesregierung zwischen Weihnachten und Neujahr Hotelübernachtungen für Familienbesuche erlauben. Im harten Lockdown ist sie deutlich restriktiver. Selbst Menschen, die für eine Beerdigung anreisen, dürfen nicht mehr ins Hotel. Der Dehoga kritisiert das scharf.

 Särge stehen in den Kellerräumen eines Bestatters.

Särge stehen in den Kellerräumen eines Bestatters.

Foto: dpa/Felix Hörhager

Im Lockdown sind nach Angaben eines Sprechers von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auch Hotel-Übernachtungen anlässlich von Beerdigungen nicht gestattet, da die Corona-Schutzverordnung Übernachtungsangebote nur noch aus beruflichen Gründen zulasse. Dem Ministerium sei bewusst, dass diese Regelung eine besondere Härte darstellen könne. „Ein wichtiger Aspekt, damit der Lockdown gelingen kann, ist aber, den innerdeutschen Reiseverkehr auf ein Minimum zu reduzieren, was eine strenge Einschränkung von Übernachtungsangeboten erforderlich macht“, sagte der Sprecher.

Ein Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands NRW kritisierte die Regelung: „Wir haben kein Verständnis für die Praxis. Uns erreichen Anrufe von Hoteliers und verzweifelten Menschen aus ganz Deutschland, die einen nahen Angehörigen verloren haben und zur Beerdigung nach NRW kommen möchten.“ Natürlich würden die sich auf den Weg machen und sich irgendwo, irgendwie eine private Bleibe suchen. Er verwies darauf, dass andere Länder es besser machten. In Hessen seien notwendige private Übernachtungen anlässlich einer Beerdigung gestattet. „So eine Regelung würde uns in NRW auch gut zu Gesicht stehen.“

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