Warnung vor Bisphenol A NRW fordert Verbot von Gift in Plastikgeschirr

Berlin · In vielen Lebensmittelverpackungen und Alltagsgegenständen steckt der gesundheitsschädliche Stoff Bisphenol A. NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) will die Verwendung des Stoffes etwa in Lebensmittelverpackungen verbieten.

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Foto: Shutterstock.com/ Image Point Fr

Um die chemische Substanz Bisphenol A können Verbraucher in Deutschland kaum einen Bogen machen. Sie ist in den meisten Verpackungen aus Kunststoff enthalten, in Plastiktellern und Trinkbechern, in Konservendosen und im Thermopapier von Kassenzetteln. Seit Jahren warnen Experten vor dem Stoff. Jetzt soll es ein bundesweites Verbot von Bisphenol A für Materialien geben, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Das fordern zumindest Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) und seine Amtskollegen aus Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Sie wollen bei der Konferenz der Verbraucherschutzminister der Bundesländer kommende Woche in Osnabrück einen entsprechenden Antrag stellen und ihren Bundeskollegen Christian Schmidt (CSU) zum Handeln drängen. "Bisphenol A ist eine unsichtbare Gefahr und kann krank machen", sagte Remmel unserer Redaktion. Es sei eine aktive Substanz, die als Umwelthormon schon in kleinsten Mengen auf den menschlichen Körper wirken könne.

Tatsächlich haben Experten weltweit häufig auf Gesundheitsrisiken durch Bisphenol A hingewiesen — in Deutschland etwa in Untersuchungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Umweltbundesamtes und der Universität Bonn. Ihr Fazit: Werden auch nur geringste Mengen des Stoffes über Lebensmittel oder die Haut von Menschen aufgenommen, verstärkt er die Wirkung weiblicher Geschlechtshormone und kann bei Männern und Frauen im schlimmsten Fall zu Unfruchtbarkeit führen. Außerdem könne Bisphenol A schädlich für das Herzkreislaufsystem, die Leber, Nieren und Brustdrüsen sein. Es steht zudem im Verdacht, die Gehirnentwicklung von Ungeborenen und Kleinkindern zu hemmen.

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Foto: shutterstock/ Valentin Agapov

"Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, als ersten Schritt Bisphenol A für Produkte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, zu verbieten", sagte Remmel. In einem zweiten Schritt brauche es eine bundesweite Minimierungsstrategie, damit Bisphenol A auch in Kassenbons und anderen Alltagsgegenständen verboten wird, so der Minister. "Wir können nicht ausschließen, dass der Stoff auch in sehr geringen Mengen unterhalb der Nachweisgrenze freigesetzt wird und Menschen krank macht", warnte Remmel. Wegen des hormonähnlichen Wirkpotenzials von Bisphenol A solle aus grundsätzlichen Erwägungen ein Verbot in "Lebensmittelkontaktmaterialien" angestrebt werden, heißt es in dem Antrag der grünen Verbraucherschutzminister.

Hintergrund dieser Forderung ist auch die jüngste Korrektur von Bisphenol-A-Grenzwerten durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Nach einer Analyse von mehr als 450 Risiko-Studien senkte sie im Januar die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge deutlich - von einst 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag auf jetzt lediglich vier Mikrogramm. Zwar betont die EFSA, "dass Bisphenol A bei der derzeitigen Verbraucher-Exposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt". Allerdings wollen weder die EFSA noch das Bundesinstitut für Risikobewertung anhand der vorliegenden Studien ausschließen, dass Bisphenol A nicht doch zu Gesundheitsschäden führen kann.

Als Reaktion auf diese wissenschaftliche Unsicherheit hatte die EU schon 2011 ein generelles Verbot für Babyflaschen aus Plastik verhängt. Dänemark war dem zuvorgekommen und hatte 2010 alle Gegenstände verboten, die Bisphenol A freisetzen können und von Kindern benutzt werden. Am weitesten ist jedoch Frankreich: Dort sind seit Januar alle Produkte gesetzlich verboten, die Bisphenol A enthalten und mit Lebensmitteln in Berührung kommen können. "Das ist ein deutliches Zeichen. Frankreich hat mit diesem Verbot den richtigen ersten Schritt getan, Deutschland muss nun folgen", sagte NRW-Minister Remmel. Schließlich sei BPA auch in Kinderspielzeug enthalten.

Bei der Industrie begegnet man einer solchen Verbotsforderung unterdessen mit Ablehnung. Auf Anfrage verwies der Gesamtverband der Kunststoffverarbeitenden Industrie in Deutschland lediglich auf das Bundesamt für Risikobewertung.

(jd)
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