Tausende Masken und Kittel NRW stellt Lieferung ablaufender Schutzkleidung ins Ausland in Aussicht
Düsseldorf · Die Schutzausrüstung mit Verfallsdatum in diesem Jahr ist noch nicht abgelaufen. Das NRW-Gesundheitsministerium erklärt nun, dass es eine Alternative zur geplanten Vernichtung gebe.
Die Landesregierung hat auf die Kritik an der geplanten Vernichtung Tausender Schutzartikel reagiert und stellt nun in Aussicht, diese an andere Länder weiterzureichen. Ein Sprecher von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte unserer Redaktion: „Die in Rede stehenden Van-Laack-Schutzkittel sind noch nicht abgelaufen, sondern laufen 2023 ab.“ Das absehbare Ende der Pandemie mit der nachlassenden Nachfrage nach Schutzausrüstung aus dem Landeslager werfe auch erneut die Frage auf, wie mit den ablaufenden Restbeständen im Landeslager umgegangen werden könne. „Eine Ausfuhr in Drittstaaten ist produktsicherheitsrechtlich möglich. Eine Überlassung von funktionsfähigen, nicht abgelaufenen Warenbeständen an Drittstaaten sollte stattfinden, wo es gewünscht und rechtlich möglich ist.“ Die Opposition hatte zuvor verlangt, dass die ablaufenden Masken und Kittel beispielsweise in die vom Erdbeben betroffenen Krisenregionen geliefert werden könnten.
Der Sprecher erklärte, dass die sogenannte persönliche Schutzausrüstung ein Verfallsdatum habe, weil mit der Zeit die Schutzwirkung nachlassen könne. Dazu zählten auch Atemschutzmasken. Die Festlegung eines Verfalldatums obliege normalerweise dem Hersteller einer Atemschutzmaske, wenn ihm Erkenntnisse darüber vorliegen, dass beispielsweise die Filterleistung bei Atemschutzmasken neuer PSA durch Alterung wesentlich beeinträchtigt werde.
„Mit der Zeit nimmt die elektrostatische Ladung im Filtervlies ab, die für die Filterung verschiedener – insbesondere kleine – Partikelgrößen notwendig ist“, so der Ministeriumssprecher. Die physikalisch-chemischen Eigenschaften müssten über die gesamte Gebrauchsdauer der Atemschutzmasken ohne Qualitätsverluste erhalten bleiben und würden nur bis zum Ablauf des Verfalldatums unter Einhaltung der vorgeschriebenen Lagerbedingungen vom Hersteller zugesichert. „Nach Überschreiten des Verfallsdatums kann es also sein, dass die Maske nicht mehr über die definierte Schutzwirkung verfügt.“
Auch Schutzkittel zum Schutz vor infektiösen und biologischen Gefahren wie Blut, Bakterien, Viren, Parasiten und so weiter seien Persönliche Schutzausrüstung. „Abgelaufene PSA dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Vernichtung ist nicht vorgeschrieben, aber folgerichtig“, so der Sprecher.
Das Land lagert nach eigenen Angaben zurzeit rund zehn Millionen Schutzmasken, die verbrannt werden müssen. Außerdem erreichen dieses Jahr mehr als 7,2 Millionen Schutzkittel das Verfallsdatum, die dann ebenfalls entsorgt werden müssen. Rund 3,3 Millionen der Kittel stammen laut Ministerium vom Hersteller van Laack.
Die Schutzausrüstung sei zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 beschafft worden, als vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage die globalen Lieferketten zusammengebrochen waren und dadurch die Einrichtungen des Gesundheitswesens ihre Bedarfe nicht mehr selbst decken konnten. „Hier ist das Land und der Bund eingesprungen und hat schnell und unkompliziert geholfen. Zu diesem Zeitpunkt war eine konkrete Bedarfsprognose und Dauer des Engpasses jedoch kaum fassbar beziehungsweise abschätzbar“, so der Laumann-Sprecher. Nachdem sich die Lieferketten wider Erwarten recht schnell stabilisiert hätten, konnten die Einrichtungen ihre Bedarfe dann wieder über die üblichen Wege decken und die Nachfrage nach vom Land und Bund beschafften Schutzmaterialien hätten entsprechend nachgelassen.
„Trotz einer weiterhin kontinuierlichen Abgabe von Schutzausrüstung über die Pandemiedauer hinweg, liegen derzeit entsprechende Restbestände vor. Grundsätzlich wird seitens des Ministeriums versucht, einen Verfall bestmöglich durch Verteilung zum Verbrauch im Rahmen der Pandemiebekämpfung zu vermeiden. Leider ist dies nicht in allen Fällen möglich.“