Corona-Maßnahmen im Gesundheitswesen NRW-Städtetag fordert Impfpflicht nur noch für Berufseinsteiger

Exklusiv | Düsseldorf · Der Städtetag verliert die Geduld bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sein Vorschlag: Für Menschen, die beruflich neu in den Gesundheitsbereich einsteigen, sollte sie weiter gelten.

 Eine Pflegekraft begleitet eine Person mit Rollstuhl. (Symbolbild)

Eine Pflegekraft begleitet eine Person mit Rollstuhl. (Symbolbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Vorsitzende des NRW-Städtetags, Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU), hat sich unzufrieden mit der Politik im Umgang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geäußert. Kufen sagte unserer Redaktion: „Die Städte verlangen von Land und Bund eine schnelle Entscheidung, wie es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weitergeht.“

Seit Mitte März müssen sich die Beschäftigten in zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen verpflichtend gegen Corona impfen lassen. Das trifft Pflegeheime, aber auch Arztpraxen. Weigert sich der Beschäftigte, müssen die Gesundheitsämter Verwaltungsverfahren in die Wege leiten, an deren Ende ein Tätigkeits- und Betretungsverbot stehen kann – theoretisch jedenfalls. In der Praxis hat die Impfpflicht bislang zu höherem Verwaltungsaufwand, jedoch kaum zu personellen Konsequenzen geführt. Die Regelungen laufen zum Ende des Jahres aus.

Je mehr sich das Jahresende nähere, desto fraglicher sei es, ob Betretungsverbote für Beschäftigte noch angemessen seien, sagte Kufen nun. „Für Menschen, die neu im Gesundheits- und Pflegebereich eingestellt werden, wollen die Städte, dass die Impfpflicht vor dem Berufseinstieg weiterhin bestehen bleibt. Damit würde in diesen sensiblen Tätigkeitsfeldern die Anzahl der Beschäftigten steigen, die bereit sind, sich und andere mit neuen Impfstoffen zu schützen.“ Das sei wichtig, denn das wiederholte Impfen werde auch angesichts künftig auftretender gefährlicherer Virusvarianten wichtig bleiben.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht das anders. „Ich halte eine Verlängerung aus heutiger Sicht nicht für sinnvoll – auch nicht bei Neueinstellungen“, teilte er auf Anfrage mit und fordert weiter: „Wenn die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem 31. Dezember endet, sollte der Bund im Übrigen auch schnellstmöglich klären, wie mit Sanktionsverfahren umzugehen ist. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass weiter Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden, obwohl kurze Zeit später die Rechtsgrundlage schon nicht mehr besteht.“

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat sich für das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen. Dieselbe Haltung vertritt die Krankenhausgesellschaft NRW: In ihrer heutigen Ausgestaltung habe die gesetzliche Vorgabe „keinen sittlichen Nährwert“, so der Präsident Ingo Morell.

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