Sperrstunde in NRW bestätigt Sieg der Vernunft
Meinung | Münster · Etliche NRW-Gerichte haben die Sperrstunde gekippt, weil sie nicht verhältnismäßig sei. Diesen Irrtum korrigiert nun das Oberverwaltungsgericht. Ein Fortschritt in der Pandemie-Bekämpfung.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein wichtiger Baustein der Rechtssprechung. Und natürlich hat jeder Betroffene das Recht, eine Beschneidung seiner Freiheit durch Behörden gerichtlich prüfen zu lassen. Weniger nachvollziehbar sind die vielen Urteile von Verwaltungsgerichten quer durch Deutschland, die den Bars, Restaurants und Kneipen trotz Sperrstunde wieder erlaubten, durchgängig zu öffnen. Dazu gehören auch einige Verwaltungsgerichte in NRW. In ihrer Begründung gaben sie regelmäßig an, dass die Infektionsgefahren beim Besuch von Lokalen vor 23 Uhr nicht wesentlich geringer seien als danach. Damit wäre es nicht verhältnismäßig, eine Sperrstunde zu verhängen.
Doch hier huldigten die Richter einer sehr abstrakten Form der Verhältnismäßigkeit. Es geht doch darum, die Zahl der Ansteckungen insgesamt zu senken. Und da hilft zweifelsohne ein Beschränkung der Öffnungszeiten. Die Alternative wäre die komplette Schließung der Restaurants und Kneipen. Und das wäre kaum im Sinne der Wirte.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dies nun in aller Deutlichkeit klargestellt und anderslautende Urteile erstinstanzlicher Kammern verworfen. Eng in Kneipen sitzende Menschen sind nun mal Infektionen stärker ausgesetzt als anderswo – selbst wenn die Wirte über ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept verfügen. Dass die Stimmung gegen Abend hin bei verstärktem Konsum von Alkohol dazu geeignet ist, solche Konzepte zu übertreten, sagt der gesunde Menschenverstand. Etwas juristischer, aber in die gleiche Richtung gehend, argumentieren die Münsteraner Richter. Es geht darum, Gefahren abzuwenden. Und das ist verhältnismäßig – auch im Blick auf die Berufsfreiheit der Wirte.
Dass die Öffnungszeit vor der Sperrstunde auch das Infektionsrisiko erhöht, macht eine solche Entscheidung zwar nicht ganz so stringent. Aber etwas Pragmatismus kann man auch von Gerichten erwarten in einer Situation, in der Behörden, Politik und Justiz immer abwägen müssen. Niemand findet es gut, die Restaurants und Kneipen zu schließen. Aber wenn von ihnen Gefährdungen der Gesundheit ausgehen, muss man zumindest über Einschränkungen nachdenken. Dass diese in NRW jetzt gerichtsfest sind, ist ein Fortschritt in der Pandemie-Bekämpfung.