Schulministerium Kein Kopftuchverbot an Grundschulen in NRW

Düsseldorf · Das nordrhein-westfälische Schulministerium will den Islamunterricht ausbauen. Das Thema Kopftuchverbot in Grundschulen ist dagegen erst einmal vom Tisch.

 Ein Mädchen sitzt mit Kopftuch im Unterricht. (Archivbild)

Ein Mädchen sitzt mit Kopftuch im Unterricht. (Archivbild)

Foto: Bernd Thissen/dpa

Für die nordrhein-westfälischen Grundschulen wird es derzeit kein spezielles Kopftuchverbot geben. Entsprechende Änderungen des Schulgesetzes seien gegenwärtig nicht geplant, erklärte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch im Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags.

Für ihr Ministerium stehe aktuell der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts im Vordergrund. Dabei sollten den muslimischen Schülern Grundlagen "für eine selbstbestimmte Ausübung ihrer Religion" vermittelt werden. Der Unterricht werde von staatlich ausgebildeten Lehrkräften des Landes erteilt und basiere auf staatlichen Lehrplänen.

„Kein vorrangiges Thema“

Bei den Gesprächen mit den Islamverbänden sei ein mögliches Kopftuchverbot für Kinder bisher "kein vorrangiges Thema" gewesen, berichtete Gebauer. Das Ministerium gehe davon aus, dass Schüler "eigenverantwortlich und selbstbestimmt" über ihre Religionsausübung entschieden. Dies beinhalte auch eine "reflektierte Haltung" über das Tragen eines Kopftuchs. Zugleich bestätigte die Ministerin, dass die NRW-Landesregierung derzeit ein "grundsätzliches" Kopftuchverbot für Kinder in öffentlichen Einrichtungen prüfe. Der Prüfprozess des dafür verantwortlichen Integrationsministeriums sei noch nicht abgeschlossen.

Dieses prüft gegenwärtig, ob mit dem geplanten Kopftuchverbot für Kinder in Kitas und Schulen eine Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden kann. Dabei gehe es insbesondere um die Frage, ob kopftuchtragende Mädchen die gleichen Entwicklungschancen haben wie Altersgenossinnen ohne Kopftuch, wie Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) vor wenigen Tagen betont hatte. Grundlage hierfür sei die UN-Kinderrechtskonvention.

Keine Anhaltspunkte für Gefährdung des Schulfriedens

Die SPD-Opposition erklärte, nach den aktuellen Äußerungen der Schulministerin sei das Thema Kopftuchverbot an Grundschulen beendet. Eine Änderung des Schulgesetzes sei nicht geplant. Für eine Gefährdung des Schulfriedens durch kopftuchtragende Mädchen in den Klassen eins bis vier habe die Landesregierung bisher überhaupt keine Anhaltspunkte, erklärte der SPD-Schulexperte Jochen Ott.

Für ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren hatte sich insbesondere die NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) stark gemacht. Die Muslima wandte sich damit gegen eine Sexualisierung von Kindern. Es könne keine weiblichen Reize geben, die ein Mädchen im Kindergarten oder in der Grundschule verhüllen müsste.

(skr/kna)
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